Emeritus (lat., aausgediento) hieß bei den Römern ein Soldat, welcher seine Zeit ausgedient hatte und nicht weiter zum Kriegsdienst verpflichtet war. Wie die Veteranen, so standen auch die Emeriti unter den Kaisern in großem Ansehen. Später hat man diese Benennung auch auf bürgerliche Verhältnisse übertragen und versteht gewöhnlich unter E. einen Staats- oder Kirchendiener, der, wegen eingetretener Dienstunfähigkeit, entweder auf Wunsch oder auf behördliche Anordnung in den Ruhestand getreten ist.
Brockhaus’ Conversations-Lexikon. Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie13. Aufl., Leipzig: Brockhaus 1882–1887 · Bd. 6, S. 101Scan: Polnische Nationalbibliothek (Polona) · gemeinfrei