FeedExces (lat.)
Recht & StaatBrockhaus 1882

Exces (lat.), d. i. Ausschweifung, wird insbesondere von übertretungen mancher Polizeigesetze, welche die öffentliche Ordnung, Ruhe und Sittlichkeit zum Zweck haben, gebraucht. Beim Militär nennt man E. die in Trunkenheit oder aus Mutwillen verübten Vergehen der Soldaten, welche nicht unmittelbar den Kriegsgesetzen unterliegen. Man spricht auch von E. des Angestifteten hinsichtlich der Mittel oder der Art des Verbrechens, ebenso von E. bei der Notwehr, z. B. in Bestürzung, Srene oder Schrecken, für welche Uberschreitung der renzen der Verteidigung §. 53 des Reichsstrafgesetzbuchs von Strafe absieht.

Brockhaus’ Conversations-Lexikon. Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie13. Aufl., Leipzig: Brockhaus 1882–1887 · Bd. 6, S. 470Scan: Polnische Nationalbibliothek (Polona) · gemeinfrei

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