FeedExkusieren
Recht & StaatBrockhaus 1882

Exkusieren (lat.; auch Exküsieren gesprochen, nach dem frz. excuser), entschuldigen; Exku sation, Entschuldigung, Ablehnung eines öffentlichen Amtes, besonders einer Vormundschaft; eine solche Ablehnung kann aus bestimmten Exkusationsgründen (hohes Alter, überbürdung mit Vormundschaften u. s. w.) Atleiben

Brockhaus’ Conversations-Lexikon. Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie13. Aufl., Leipzig: Brockhaus 1882–1887 · Bd. 6, S. 479Scan: Polnische Nationalbibliothek (Polona) · gemeinfrei

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