Fahneulehn nannte man im alten Deutschen Reiche die Fürstentümer. Ihre Fabnea wurden vom Kaiser unter Übergabe einer Fahne als Symbol des Heerbannes, den die Fürsten dem Kaiser zu leisten hatten, belehnt.
Brockhaus’ Conversations-Lexikon. Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie13. Aufl., Leipzig: Brockhaus 1882–1887 · Bd. 6, S. 524Scan: Polnische Nationalbibliothek (Polona) · gemeinfrei