Fahnenflucht, die Entfernung oder das Entferntbleiben eines Soldaten von seiner Truppe oder seiner Dienststellung, wenn dabei die Absicht zu Grunde liegt, sich seiner gesetzlichen oder von ihm übernommenen Verpflichtung zum Dienste dauernd zu entziehen. (S. Desertion.)
Brockhaus’ Conversations-Lexikon. Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie13. Aufl., Leipzig: Brockhaus 1882–1887 · Bd. 6, S. 524Scan: Polnische Nationalbibliothek (Polona) · gemeinfrei