FeedFahrzins
Handwerk & GewerbeBrockhaus 1882

Fahrzins (Fahrgeld) heißen die Zinsen bei einem Bauergut, das im Falle der Verzögerun der Zinszahlung dem Bauer entzogen werden soll. Faible (frz), schwach; als Substantiv die Schwäche, namentlich in der Redensart: Ein F. (oder eine Faiblesse) für jemand haben, d. h. für eine Person eingenommen sein, sodaß man auch gegenüber deren Fehlern Nachsicht übt; Faiblesse, Schwäche, Ohnmacht; Faiblage, erlaubter Mindawert von Münzen an Gewicht und Gehalt; faiblieren, schwach, ohnmächtig werden.

Brockhaus’ Conversations-Lexikon. Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie13. Aufl., Leipzig: Brockhaus 1882–1887 · Bd. 6, S. 527Scan: Polnische Nationalbibliothek (Polona) · gemeinfrei

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