Feuerlaschdofe s. unter Schwämme. euerlöschdose, ein in neuerer Zeit in Aufnahme gekommenes Löschmittel, das sich besonders dazu eignet, entstehende Brände in geschlossenen Räumen zu bekämpfen, und dessen Wirkung auf der reichlichen Entwickelung von Gasen (Stickstoff, schweflige Säure, Kohlensäure) unL. Die sog. Buchersche Feuerlöschdose, im F. 1846 vom Geh. Bergrat Kühn erfunden, enthält in einer Pappenhülse eine Mischung von 66 Proz. Salpeter, 30 Proz. Schwefel und 4 Proz. Kohle. Im gefahrdrohenden Moment wird die Hülle an der einen Seite entfernt, die im Innern befindliche Zündschnur entzündet und die Dose in den betreffenden Raum eworfen, worauf durch die Verbrennung des Inhalts die das Feuer erstickenden Dämpfe entwickelt werden. Infolge der Eigentümlichkeit dieses Löschmittels, auch für brennende —— Spiritus u. s. w. anwendbar zu sein, ist dasselbe für feuergefährliche Etablissements (Slmühlen, Firnisfabriken, Brennereien) an manchen Orten polizeilich eingeführt. euerlöschpatronen, . Löschdosen. euerlöschwesen nennt man die Gesamtheit derjenigen anche Löichune⸗ welche in geordneter Weise die rasche Löschung von Schadenfeuern, so- wie die Verhinderung der weitern Ausbreitung derselben zum Ziele haben. Ein geregeltes F. gehört zu den wichtigsten Gebieten der öffentlichen Sicherheit. Die Mittel, über welche hierbei verfügt wird, sind die Mannschaften und das tote Material (Geräte, Löschmittel). Sie müssen so verwendet werden, daß folgenden Anforderungen Genüge geleistet wird: rasches und möglichst sicheres Bekanntwerden der Brandstelle, schnelles Herbeieilen der mit den Geräten ausrückenden Mannschaften, gute Gerät-Maimt ausreichende Mengen Wasser, eingeübte Mannschaft, einheitliches Kommando. Die Organisation des Dienstes erfolgt entweder auf dem Grundsatze der vollen oder teilweisen Berufsmäßigkeit, der Freiwilligkeit oder der Pflicht. Dementsprechend unterscheidet man Berufs⸗, bezahlte, freiwillige, beziehungsweise Pflichtfeuerwehren. Die Berufsfeuerwehr besitzt eine ständig kasernierte Mannschaft, welche jeden Augenblick bereit ist, nach einem Brandplatze abzurücken. Unter beahlter Feuerwehr versteht man eine solche, deren itglieder für ihre auf dem Brandplatze geleisteten Dienste zwar bezahlt werden entweder nach der Zeit oder durch ein jährliches Fixum, welche jedoch nicht in dem Maße bereit zum Abrücken sind wie die Berufsfeuerwehr, sondern welche sich in der Regel auf das Alarmzeichen wenigstens zum Teil erst sammeln müssen. Der Dienst bei der Feuerwehr ist aber nicht ihr ausschließlicher Beruf. Der Natur der Sache nach kann eine bezahlte Feuerwehr der Berufsfeuerwehr beliebig nahe gebracht werden. Die Pflichtfeuerwehr bildet sich aus den dienstfähigen Angehörigen eines Gemeinwesens durch behördlichen oder unter Umständen, z. B. bei Fabriken oder dergleichen, auch durch privaten Zwang. In neuerer Zeit hat man begonnen, die Vorzüge der Berufsfeuerwehr hinsichtlich des raschen Erscheinens auf dem Brandplatze durch Errichtung von ständigen Wachen, namentlich bei Nacht, auch den übrigen Feuerwehren wenigstens teilweise zu verleihen. Nach welchem der angegebenen Prinzipien eine Feuerwehr zu organisieren ist oder ob sie kombiniert zur Verwendung gelangt, hängt von den speziellen Verhältnissen ab. So besitzt beispielsweise Berlin nur Berufsfeuerwehr, Guben nur bezahlte Feuerwehr, Plauen nur freiwillige Feuerwehr, Kaiserslautern nur Pflichtfeuerwehr, Frankfurt a. M. Berufs⸗ und freiwillige Feuerwehr, Hamburg Berufs⸗ und bezahlte Feuerwehr, Altona nur bezahlte Feuerwehr mit ständiger Wache, Karlsruhe nur freiwillige Feuerwehr mit ständiger Wache, Braunschweig Berufs⸗, bezahlte und freiwillige Feuerwehr u. s. w. Zu den Einrichtungen und Geräten eines geordneten Feuerlöschdienstes gehören: die Melde⸗ und Alarmvorrichtungen, die Apparate zur Wasserbeschaffung mit Einschluß der Schläuche und deren Ausrüstungsgegenstände, sowie das Schlauchtransportmittel, die Feuerspritzen (s. d.), die Geräte zur Menschenrettung: Sprungtuch, Selbstrettungsapparat, Rettungskorb, Rettungssack, Rettungsschlauch, Geräte zum Sanitätsdienst, die Geräte zur Effektenrettung, die Rauchapparate, durch welche der Feuerwehrmann befähigt wird, in Räume einudringen, welche von schädlichen Gasen erfüllt sind, die Steiggerätschaften mit Einschluß der freistehenden Leitern, die Einreißwerkzeuge und die sonstigen Gegenstände der persönlichen Ausrüstung des Feuerwehrmanns. Beschränkte Verwendung können zur Erstickung des Feuers die Bucherschen Löschdosen finden. Die Ansprüche, welchen das F. in großen Städten zu 8. birbe hat, sind ganz bedeutend. So bestand z. B. die berliner Feuerwehr, in fünf Kompagnien gegliedert, Ende 1882 aus: 11 Offizieren, 7 Feldwebeln, 63 Oberfeuerwehrmännern, 7 Maschinenmeistern, 249 Feuerwehrmännern, 453 Spritzenmännern und Fahrern (in Summa 790 Mann), und besaß 112 Pferde, wovon 10 als Reserve dienen. Unter dem toten Material befinden sich: 7 Dampfspritzen, 8 Tender, 21 große Handspritzen mit 17 Schlauchwagen, 13 Wasserwagen, 7 Rädertienen, 15 Personen⸗ und 4 Utensilienwagen. Der Wasserverbrauch war 1882 rund 2½ Mill. Liter, welche Menge zum größten Teile der Wasserleitung (3926 Hydranten im Betriebe) entnommen worden ist. Die Dampfspritzen förderten gegen zwei Drittel des angegebenen Wasserquantums. Die Fahrzeuge legten rund 60000 km zurück. Die Summe der alarmierten Feuer war 631, worunter 82 Fälle blinden Lärms, 450 Klein⸗, 71 Mittel⸗ und 23 Großfeuer. (Großo wird ein Feuer bezeichnet, sofern zu dessen Bekämpfung mindestens 2 Spritzen in Betrieb gesetzt werden mußten; emittelo, wenn 1 Spritze genügte; aklein 5, sofern die Inbetriebsetzung von Spritzen nicht erforderlich war.) Außerdem fanden noch statt 1022 kleine Brände ohne Alarmierung der Feuerwehr. Die Zeit, welche durchschnittlich verstrichen ist zwischen der Alarmierung (einschließlich dieser selbst) und dem Eintreffen der ersten selbständigen Abteilung der Feuerwehr auf der Brandstelle betrug 6,62 Minuten. Zwischen dem ersten Alarmsignal und der Meldung, daß die Abteilung fertig zum Ausrücken ist (Bespannung der Fahrzeuge eingeschlossen), vergeht ein Zeitraum von 60 Sekunden. Die Kosten des Feuerlöschwesens betrugen 1315371 Mark, hierzu die Ausgaben für die auch zu Polizeizwecken verwendeten Telegraphen 65817 Mark. Uber den Umfang der durch die berliner Feuerwehr zu schützenden Güter geben die Versicherungssummen Auskunft. Dieselben waren Ende September 1882: für Immobilien 2072 151 500 Mark, für Mobilien 1708986 626, zusammen 3 781 138 126 Mark. Litteratur. Außer den unter Feuerspritze erwähnten Schriften vergleiche: die Arbeiten von Ludw. Jung in München; ferner Fiedler,«Geschichte der deutschen Feuerlösch- und Rettungsanstaltenv (Berl. 1873); die Berichte über die deutschen Feuerwehrtage (1874 in Kassel, 1877 in Stuttgart, 1880 in Dresden, 1883 in Salzburg); Nowak, Die Neuorganisation der leipziger Berufsfeuerwehr » (Lpz. 1882); die von der Verwaltung der berliner Feuerwehr verfaßten Berichte und Reglements; die große Zahl der Feuerwehrzeitungen, wie Deutsche Feuer⸗ »Schweiz. Feuerwehrzeitunge (Winterthur), «Pire Recordo (Reuyork) u. s. w.