bauverständig, adj. frz. expert, nennt man eine Person, welche entweder auf theoretischem oder praktischem „Weg die Regeln der Baukunst genügend verstehen gelernt hat, um irgend ein Bauwerk nach seinen einzelnen Theilen zu beurtheilen und nöthigenfalls einen Bau selbständig zu führen. Bauverwalter, Bauvogt, un., der mit der Leitung eines privaten oder öffentlichen Baues beauftragte, in letzterem Fall einer Behörde untergeordnete Beamte, welcher zugleich die zu Ausführung des Baues nöthigen Gelder zu verwalten hat.
Illustrirtes Bau-Lexikon. Praktisches Hülfs- und Nachschlagebuch im Gebiete des Hoch- und Flachbaues, Land- und Wasserbaues, Mühlen- und Bergbaues, der Schiffs- und KriegsbaukunstHrsg. von Oscar Mothes, 4. Aufl., Leipzig und Berlin: Otto Spamer 1881–1884 · Bd. 1, S. 317Scan: Universitätsbibliothek Heidelberg · gemeinfrei