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BaukunstBau-Lexikon 1881

Baulebung, f., 1. Hinterlassenschaft an Baulichkeiten. — 2. Abgabe, die hier u. da von den Erben eines Bauers an die Gutsherrschaft entrichtet werden muß. Baulehm, m., 1. Lehm (s. d.), der zum Bauen geeignet ist. — 2. Fetter, zäher, mit grobem Sand gemengter Lehm, mit welchem die Schmelzöfen gemauert werden. Bauleitung, f., Zauführung. Die umsichtige Leitung eines Baues ist eine der schwierigsten Aufgaben des Architekten; es kommt hierbei hauptsächlich auf richtige Beaufsichtigung, Beurtheilung u. Vertheilung der Arbeitskräfte, gehörige Würdigung u. Beseitigung der sich im Verlauf des Baues darbietenden Hindernisse, Benutzung jedes sbibliothek Heidelberg möglichen, durch Natur od. Technik gebotenen Vortheils, richtige Verwendung u sachgemäße Behandlung des Materials u. Vermeidung jeden Zeitverlustes an. Vielbeschäftigte Architekten werden nur selten die Bauleitung in eigener Person übernehmen können. Von ihnen und unter ihrer Leitung wird dann, sowohl bei privaten als bei öffentlichen Bauten, ein Bauführer, Baukondukteur, Bauleiter, Zauschaffner, in der Regel ein junger Architekt od. ein geübter Parlier, mit der Bauleitung betraut; ersteres ist jedoch nicht immer zu billigen, weil während des Baues gar häufig Fälle vorkommen können, in denen nur ein erfahrener Mann die richtigen Wege einschlagen wird. Eben deshalb aber kann eine eigentliche Anweisung zur Bauleitung gar nicht gegeben werden. Dennoch ist dies vielfach versucht worden; die betreffenden Bücher sind auch für den Anfänger, für Den, der das erste Mal als Bauleitender fungirt, oft von Nutzen; wir empfehlen: C. Busch, „Die Bauführung“ (Leipzig, 2. Auflage, Otto Spamer 1875). Das Meiste freilich muß Ueberlegung u. Erfahrung thun. Der Bauführer hat meist neben der eigentlichen Beaufsichtigung der Arbeiter auch die Detailzeichnungen anzufertigen u. das Rechnungswesen zu besorgen; zu diesem Behuf hat er sich mehrere Bücher anzulegen; in einem derselben, dem Journal, wird täglich eingetragen, was an Materialien oder Arbeiten an diesem Tage abgeliefert worden ist und von wem; wie viel Arbeiter von jeder Branche u. woran sie gearbeitet haben, und zwar werden alle Arbeiter dem Namen nach eingetragen, auch bei jedem bemerkt, wie viel Viertelstage od. Stunden (je nach Landesbrauch) er gearbeitet hat; was für Zahlungen geleistet worden sind etc. Zu Ende der Woche wird dann die Eintragung aus diesem Journal in die anderen Bücher bewirkt. In dem Lieferbuch ist für jeden Lieferanten ein Konto eingerichtet, an dessen Kopf ein Auszug des mit dem Lieferanten abgeschlossenen Akkords od. Kontrakts sich befindet. In dieses Konto wird eingetragen, was der Betreffende die Woche über abgeliefert und wie viel er an Zahlung bekommen hat, dabei auf die in einer besonderen Mappe zu verwahrenden u. zu numerirenden Belege verweisend. In dem Lo hn buch wird dann die Liste der Arbeiter, nebst der von ihnen geleisteten Arbeit, nach Kubikmäß od. Stück bei der Akkordarbeit, außerdem nach Tagen und Stundenzahl eingetragen, und für jeden der ihm zu zahlende Lohn ausgeworfen etc. Bei sehr großen Bauten besorgt dies Alles nicht der Bauführer, sondern die Zeichnungen werden von Bauzeichnern gefertigt, die Bücher führt der Bauschreiber, und der Bauführer selbst hält dann blos ein Journal für die Arbeiten selbst. Ueberhaupt hängen die Details der Geschäftsführung natürlich vielfach von Einzelumständen ab. s.

Illustrirtes Bau-Lexikon. Praktisches Hülfs- und Nachschlagebuch im Gebiete des Hoch- und Flachbaues, Land- und Wasserbaues, Mühlen- und Bergbaues, der Schiffs- und KriegsbaukunstHrsg. von Oscar Mothes, 4. Aufl., Leipzig und Berlin: Otto Spamer 1881–1884 · Bd. 1, S. 305Scan: Universitätsbibliothek Heidelberg · gemeinfrei

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