Fluder, Fluter, n., auch m. (Deich⸗ u. Wehrb.), 1. Vorrichtung zum Ablassen des Wassers eines Teiches. Es besteht gewöhnlich in einem 1—2 m. tiefen, 3—8 m. breiten Einschnitt in die Dammkappe, erhält ein steinernes Bett u. wird durch ein Balken⸗ oder Schützenwehr verschlossen. — 2. Vorrichtung zum Abwerfen übernormalen Betriebswassers bei Wassertriebwerken; auch bei Reparaturen der letzteren benutzt, wenn das Wasser vom Motor etc. abgehalten werden soll. — 3. Flutgerinne, Freillnter, sind solche Gerinne, welche gewöhnlich parallel neben dem Mahlge-ERG O Unversitstsbibliothe rinne laufen u. ebenfalls überschüssiges Wasser abzuführen haben. — 4. Auch Leerlauf, frz. déversoir, engl. wastewier; diese werden an Kanälen breit u. steinern hergestellt, um das Ueberfließen des durch Regen oder Thauwetter angeschwollenen Kanalwassers über die Dämme zu verhindern. — 3. s. v. w. Flößgraben; s. unter Flöße.