Fluter, Inther, Flutherd, m., Flutloch, n. (Mühlb.); der Boden des Gerinnes an einem Ablaß. Teichfluter, zum Ablassen des Teichwassers, macht man höchstens 1½5 m tief, 36 m. lang und giebt ihnen wie bei den Wehren ein (steinernes Bett, auf welches noch Schützen, Rechen etc. zu stehen kommen. Bei Kanülen legt man Fluter (Freifluter) an, um das durch starke Regengüsseetc. herbeigeführte Ueberlaufen des Kanalwassers zu verhüten. Es sind dies gewöhnlich kurze, seitwärts ausmündende, mehr od. weniger 1breite Seitenkanäle mit starkem Gefäll, welche durch Verherdung, Lehmrammung, Mauerung oder Schützenwerk „geschützt sind; vgl. auch d. Art. Fluder. v. EFhlutgerinne, n., s. d. Art. Fluder 3. AHutgraben, m. (Mühlb.), ein Graben, in welchem das durch den Ablaß gegangene überflüssige Wasser fortgeführt wird. „. Fluting, s., engl., 1. Kanälirung (s. d.). — 2. Ausbibliothek Heidelberg CDFC( falzung, Spündung k.-machine e,Riffelmaschine, Kanälirmaschine; f-plane, Rinnenhobel, Kanälirhobel. Pegelzu Messung der Flut (s. d. 1).