Friedhof, auch Frithof, Freythof, m., s. p. w. Friede 3; daher, weil am längsten die Kirchen das Asylrecht behielten, s. v. w. Kirchhof, daher s. v. w. Begräbnisplatz, lat. coemeterium, arenarium, area pacis, fossaretum, seeimetière, engl. cemetery, auch Gottesacker, Todtenacker etc. gen. Er darf nicht zu nahe an Wohnhäusern liegen und nicht zu klein angelegt werden. Da es jetzt fast überall gebräuchlich ist, daß sich wohlhabendere Familien Erbbegräbnisse kaufen, so könnte man die ganze Anlage als Campo santo (s. d.) gestalten. Die Eingangsseite lege man womöglich nach Osten, weil man dann beim Eintritt die Vorderseiten der an den Grabhügeln stehenden Kreuze, Denkmäler etc. vor sich hat. Sehr zweckmäßig ist es, den Eingang mit einer überbauten Halle (eorpsgate) zu versehen, wo die Leichenbegleiter bei starkem Regen Zuflucht finden. Bei Berechnung des Raumes zu Anlage eines Fes legt man die statistischen Sterblichkeitsverhältnisse des Ortes zu Grunde und nimmt die jährliche Durchschnittszahl ungefähr dreißigfach. Auf jedes Grab rechnet man durchschnittlich 2 m. Länge u. 1 m. Breite ohne die Gänge. Die Umfassungsmauern müssen entweder durchgängig 2 m. tief gegründet sein oder mindestens auf so tief gegründeten Pfeilern, durch Erdbögen verbunden, stehen. An Hochbauten enthält der F. ein Leichenhaus, eine Wärterwohnung und womöglich eine Friedhofskapelle, lat. cimiterialis ecclesia, welche mit einer abgeschlossenen Vorhalle, einer Sakristei u. miteinem Nebenraum versehen sein muß, den sich die weiblichen Leidtragenden zurückziehen können; s. d. Art. Todtenkapelle u. Begräbnisplatz.