Fund und Vater, w. (Bergw.), der Beweis vom Fund: um nachzuweisen, daß eine Lagerstätte an einem streitigen Punkt dieselbe wie die an einem andern, außer Zweifel liegenden Punkt sei, treibt man auf ihr von letzterem her einen offenen Bau bis zum streitigen Punkt hin.
Illustrirtes Bau-Lexikon. Praktisches Hülfs- und Nachschlagebuch im Gebiete des Hoch- und Flachbaues, Land- und Wasserbaues, Mühlen- und Bergbaues, der Schiffs- und KriegsbaukunstHrsg. von Oscar Mothes, 4. Aufl., Leipzig und Berlin: Otto Spamer 1881–1884 · Bd. 2, S. 384Scan: Universitätsbibliothek Heidelberg · gemeinfrei