Gesundheitsamt, die Behörde, welcher die Sorge für das öffentliche Gesundheitswesen obliegt. Während in England schon seit längerer Zeit in jedem größern Orte ein Gesundheitsrat (Local Board of Health, s. unter Gesundheitspflege) besteht, welcher die gesundheitlichen Zustände der betreffenden Orte zu überwachen hat und unter gewissen Berhältnissen von einer obersten Regierungsbehörde, dem Privy Council, überwacht wird, fehlte es in Deutschland früher gänzlich an einer obersten Behörde, welche als Centralstelle das öffentliche Gesundheitswesen des gesamten Reichs überwachte. Erst 1876 wurde zu diesem Zweck das «Kaiserlich Deutsche G.v zu Berlin errichtet. Dasselbe besteht außer einem ärztlichen Direktor und einer Anzahl außerordentlicher Mitarbeiter aus drei ständigen Beamten, einem Arzt, einem Statistiker und einem Verwaltungsbeamten mit dem zugehörigen Bureaupersonal, verfügt über ein vortrefflich eingerichtetes chem. Laboratorium, ist direkt dem Reichskanzleramt untergeordnet und besitzt zwar nur einen beratenden Charakter, hat aber trotz dieser Beschränkung und trotz der kurzen Zeit seines Bestehens schon eine außerordentlich ersprießliche und segensreiche Thätigkeit entfaltet. Das kaiserl. deutsche G. sammelt und bearbeitet in übersichtlicher tabellarischer Form von sämtlichen 149 Städten des Reichs mit mehr als 15000 E. die statist. Erhebungen über die herrschenden Krankheiten, über die Todesursachen der Verstorbenen, über die Geburten und die meteorolog. Verhältnisse, entwirft die Sanitätsgesetze für das Deutsche Reich, liefert zahlreiche technische Untersuchungen für hygienische Zwecke und berichtet über dieselben in den regelmäßig erscheinenden „Veröffentlichungen des Kaiserlich Deutschen G.», in welchen zudem schon wiederholt wissenschaftliche Arbeiten von eminenter Tragweite, wie z. B. die epochemachenden Untersuchungen von Koch über die Tuberkelbacillen, über die Bacillen der Rotzkrankheit, der Osteomyelitis und anderer Infektionskrankheiten, publiziert wurden. Von der viel6 und umfassenden Thätigkeit des deutschen G. legte auch der glänzend ausgestattete Pavillon, den dasselbe auf der Hygieneausstellung zu Berlin (1883) errichtet hatte, beredtes Zeugnis ab. Adien 1. sind auch in verschiedenen größern Städten rtsgesundheitsämter errichtet worden, welche den übrigen Ortsbehörden in hygienischen Angelegenheiten beratend zur Seite stehen. Wie segensreich solche lokale ämter wirken können, beweist das Beispiel des Ortsgesundheitsrats zu Karlsruhe, der durch amtliche Aufklärungen und mannhaftes Auftreten das Geheimmittelunwesen energisch und mit großem Erfolge bekämpft. (S. unter Geheimmittel.)