Gewandhaus, n., große Gebäude in Meß⸗ und Marktstädten, wo zur Meßzeit die Tuchmacher u. Wollenwärenmanufakturisten ihre Wären gegen Erlegung einer Abgabe auslegen dürfen; im Mittelalter dienten sie den Innungen etc. zu Aufbewahrung der Gewänder, Fahnen re., die bei Aufzügen gebraucht wurden, sowie zu den Innungsfesten u. dgl., und enthalten daher in der Regel einen oder mehrere große Festsäle.
Illustrirtes Bau-Lexikon. Praktisches Hülfs- und Nachschlagebuch im Gebiete des Hoch- und Flachbaues, Land- und Wasserbaues, Mühlen- und Bergbaues, der Schiffs- und KriegsbaukunstHrsg. von Oscar Mothes, 4. Aufl., Leipzig und Berlin: Otto Spamer 1881–1884 · Bd. 2, S. 442Scan: Universitätsbibliothek Heidelberg · gemeinfrei