Gold, n., frz. or, m., engl. gold, ital. oro, lat. aurum. 1. In der Baukunst und Ornamentik ist das G. (spez. Gew. 19,½33) weniger in Massen anwendbar als zu Flächenüberzügen, welche auf verschiedene Weise angebracht werden; s. darüber d. Art. Vergoldung. Man kann verschiedene Wirkungen durch die Vergoldung erreichen, je nachdem man sie matt od. glänzend macht, od. dieselbe sich nach einer od. der andern Farbe hinneigen läßt. Vielfach kann man da G. anwenden, wo Gelb nicht zulässig wäre; s. übr. d. Art. Farbe. Die Vergoldung kann auch zu Konservirung des Metallglanzes, zum Schutz geringerer Metalle vor Oxydation dienen. —2. (Herald.). Hier bedeutet dasselbe Adel, Reichthum, Weisheit, überhaupt jede Vortrefflichkeit und Tugend, u. wird angedeutet durch verstreute Pünktchen.