Formular (neulat.), die vorgeschriebene Weise einer Handlung, Rede oder Schrift; im Handelswesen Bezeichnung für gedruckte Vorschriften (Schemata), bei denen nur einzelne Lücken ausgefüllt werden, um als schriftliche Aufsätze (wie Avisbriefe, Frachtbriefe, Wechsel, Deklarationen etc.) zu dienen.
Brockhaus’ Conversations-Lexikon. Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie13. Aufl., Leipzig: Brockhaus 1882–1887 · Bd. 7, S. 10Scan: Polnische Nationalbibliothek (Polona) · gemeinfrei