Handelsrat nennt man ein aus höhern Beamten, Vertretern der Praxis und andern Sachverständigen bestehendes Kollegium, welches Gutachten über Fragen der innern und äußern Handelspolitik und ⸗Gesetzgebung zu erstatten hat und auch mit der Veranstaltung von Enquêten über Handelsangelegenheiten betraut wird. Ein solcher H. wurde in Frankreich im J. 1831 unter dem Namen Conseil supérieur du commerce gegründet und 1853 zu einem Conseil supérieur du commerce, de l'agriculture et de 'industrie, also zu einem allgemeinen „Volkswirtschaftsraty erweitert. Einige weitere Modifikationen erfuhr die Körperschaft, deren Vorsitzender der Handelsminister ist, im J. 1873. In Bayern nennt man Handelsräte die Vertretungen des Handelsstandes in kleinern Bezirken, die keine Handelskammer (s. d.) haben.