Formularprozeß war eine Form des röm. Civilprozesses. Der Magistratus, bei denen die Parteien ihren Prozeß anmeldeten, veranstaltete eine Vorverhandlung (Verhandlung in jure), deren Ziel und Endresultat die schriftliche Redaction einer formula war, d. h. eines Schriftstücks, welches zunächst eine bestimmte Person aus der Geschworenenliste zum Richter im vorliegenden Falle ernannte und dann diesem judex in bestimmt formulierter Weise den Auftrag gab, entweder zu kondemnieren oder zu absolvieren. Die Rechtsfindung selbst, die Entscheidung jener Alternative war dann Aufgabe des Verfahrens vor diesem judex (Verfahren in judicio). Der Magistratus konnte übrigens die Formula auch verweigern (kormulam = actionem denegare), wenn er sich überzeugte, daß die Klage gänzlich grundlos sei; es fand damit Abweisung der Klage statt. Die Formulae machte der Magistrat nicht für jeden Fall ganz verschieden, sondern es stellten 19 im Lauf der Praxis für gewisse Kategorien von Klagen auch bestimmte Formulare fest, welche dann einen Bestandteil des magistratischen Edikts bildeten. Durch das Edikt (s. d.) und durch die Möglichkeit des actionem dare und denegare hatte es der röm. Magistratus in der Hand, das Rechtssystem in der Praxis zu ergänzen und umzugestalten, indem er mit neuen Formulae neue Klagen schuf und diesem Wege ist namentlich das prätorische Formelzudex zu ernennen, selbst entschied. Zu fi ieren ist dieser Zeitpunkt nicht. sch Zu fir