Freiwerber, Brautwerber, der im Auftrage eines andern für diesen um die Hand eines Mädchens anhält und nach erhaltener Zusage das Heiratsgeschäft vermittelt.
Brockhaus’ Conversations-Lexikon. Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie13. Aufl., Leipzig: Brockhaus 1882–1887 · Bd. 7, S. 283Scan: Polnische Nationalbibliothek (Polona) · gemeinfrei