FeedFundierte
BaukunstBrockhaus 1882

Fundierte Schuld nennt man im en Schuld zu der flottierenden (s. d.) oder schwebenden Schuld zunächst im engern Sinne diejenige Gattung von Staatsschulden, für deren Verzinsung und Tilgung bestimmte staatliche Einnahmequellen besonders und dauernd angewiesen sind. (S. Fonds.) Im weitern Sinne aber umfaßt dieselbe auch alle Anleihen, die ohne spezielle Fundierung auf lange Zeiträume oder ohne alle Verpflichtung des Staats zur Rückzahlung des Kapitals gegen Verschreibung von ewigen Renten aufgenommen sind. (S. Anlean Staatsschulden.) undierung (Fundamentierung, Grundlegung, Gründung) ist die Anordnung und Durchführung der Fundamente eines Bauwerks. Das Fundament ist der in den Erdboden versenkte, das ganze Bauwerk tragende Teil desselben. Man unterscheidet natürliche und künstliche F. Ihre Durchführung richtet sich nach der bessern oder schlechtern Beschaffenheit des Baugrundes und der Last des Bauwerks. Auf guten Baugrund (Fels, tiefen Kiesboden, dichten Lehm u. s. w.) läßt sich das Bauwerk oft direkt stellen (natürliche 53˙ bei schlechtem muß zunächst dem Boden künstlich Tragkraft gegeben werden, indem man das Bauwerk auf einen liegenden oder stehenden Rost aus Balken stellt, oder den Boden durch unregelmäßig eingeschlagene Pfähle (Piloten), zwischen die man Steine oder Lehm zwängt, verdichtet, oder die Grundgruben erst mit Sand, kleinen Steinen, mit Beton (Gemenge von in Wasser erhärtendem Mörtel und kleinen Steinen) oder anderm ausfüllt. Wo das Holz zum Pfahlroste zu teuer, der weiche Boden abwechselnd trocken und naß wird oder wo verläßlicher Baugrund erst in größerer Tiefe vorhanden ist, wendet man häufig die Brunnengründung (Gründung auf Senkschächten, versenkte Brunnenmauerung, auch Brunnensenkung, Sinkwerk genannt, s. Art. Brunnen, Bd. III, S. 626, und Tafel: Brunnen, Fig. 8 u. 9) an. Das Mauerwerk wird oben successive aufgebracht, der Boden unten allmählich ausgebaggert, wodurch der Mauerkörper immer tiefer sinkt, bis er tragfähigen Boden erreicht. Besondere Vorkehrungen erfordert die F. unter Wasser. Hierbei wird entweder die Baustelle durch wasserdichte Dämme (Fangdämme) umschlossen, das Wasser innerhalb ausgepumpt und dann wie im Trockenen vorgegangen, oder man versenkt Mauerwerkskörper in sog. Senkkästen von Schiffen oder Gerüsten aus, oder endlich man baggert die Grube aus und bringt Beton in dieselbe, wobei das Fundament mittels in die Erde gerammter Holzwände, sog. Spundwände, umschlossen wird. In neuerer Zeit werden große F., z. B. Brücken⸗⸗ pfeiler, pneumatisch Joder hoher Hierbei wird ein eiserner in Europa) oder hölzerner lin Amerika) Kasten, Caisson, der unten offen ist, niedergesenkt und in denselben Luft gepumpt, die dem Wasserdrucke das Gleichgewicht hält. In diesen Kasten steigen die Arbeiter durch Schächte, welche vermittelst Luftschleusen zugänglich gemacht sind. Kleine Baggermaschinen schaffen das unten ausgegrabene Material empor. Das Mauerwerk wird oben im Trocknen successive aufgebracht und drückt den Caisson tiefer. Hat derselbe festen Grund erreicht, so werden die Hohlräume des Caisson sowie die Schächte ausgemauert. Diese Methode kam in zweckentsprechender Weise 1859 zuerst bei der Rheinbrücke zu Kehl (Straßburg) in Anwendung und ist seither bei vielen großen Bauten (z. B. Donaubrücken bei Wien, Linz, Elbebrücke bei Tetschen, Brooklynbrücke über den Cast River in Neuyork, Brücken zu Marmande, Val St.⸗Leger u. s. w.) zur. Durchführung gekommen. In neuerer Zeit hat man mit Erfolg den Caisson durch Ziegelmauerwerk, das den Arbeitsraum gewölbeartig überdeckt, ersetzt. Auch von dem Prinzip der Luftverdünnung, die ein Heraufsaugen des lockern Baugrundes mit sich bringt und dadurch das Versenken des Mauerwerkskörpers befördert, hat man Anwendung gemacht. Fe (lat., von funda, Schleuder), Schleuderer (grch. πανo ri). Als solche waren namentlich Akarnanier und Balearen berühmt. undje, s. Funje. undschein, Fundbericht oder Obduktionsbericht (Visum repertum), der Bericht des Arztes oder Wundarztes über Befund und Ergebnis einer gerichtlichen Leichenobduktion und Sektion, insbesondere über Todesart und Todesursache und andere darauf bezügliche Fragen.

Brockhaus’ Conversations-Lexikon. Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie13. Aufl., Leipzig: Brockhaus 1882–1887 · Bd. 7, S. 409Scan: Polnische Nationalbibliothek (Polona) · gemeinfrei

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