Garderobe (frz.) nennt man das Ganze des Theaterkostüms (s. Kostüm), dessen Aufbewahrungsorte und auch die Ankleidezimmer der Schauspieler. Die Garderobe ist Eigentum der Direktion und wird dem Schauspieler zu jeder darzustellenden Rolle geliefert; dagegen muß die moderne, elegante Kleidung meist vom Schauspieler selbst besorgt werden, jedoch gegen eine Entschädigungssumme, Garderobengeld genannt. Auch die Federn und sonstigen Verzierungen werden gewöhnlich vom Schauspieler besorgt. Das Garderobepersonal besteht bei großen Bühnen aus einem Direktor, Inspektor, oder Kostümier, den Garderobiers und Garderobièren, dem Friseur, Requisiteur, Schuhmacher u. s. w.
Brockhaus’ Conversations-Lexikon. Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie13. Aufl., Leipzig: Brockhaus 1882–1887 · Bd. 7, S. 538Scan: Polnische Nationalbibliothek (Polona) · gemeinfrei