FeedGebärfähigkeit
HeilkundeBrockhaus 1882

Gebärfähigkeit, die Fähigkeit des Weibes, die nach einem fruchtbaren Beischlaf empfangene Frucht nach Ablauf einer regelrechten Schwangerschaft lebend zur Welt zu bringen, kann in der gerichtlichen Medizin Gegenstand eingehender Untersuchung und Erörterung werden, wenn entweder der Ehemann auf Scheidung klagt, weil seine Gattin nicht im Stande sei, ein ausgetragenes lebendes Kind zur Welt zu bringen, oder die Ehefrau unter dem Vorwand, daß durch die Schwangerschaft und Geburt ihr Leben gefährdet werde, den Beischlaf verweigert. Ein sicheres Urteil über die G. eines Weibes wird der Gerichtsarzt im gegebenen Falle natürlich nur nach einer eingehenden örtlichen Untersuchung aller bei der Empfängnis, Schwangerschaft und Geburt in Thätigkeit versetzten Organe des weiblichen Körpers abgeben können.

Brockhaus’ Conversations-Lexikon. Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie13. Aufl., Leipzig: Brockhaus 1882–1887 · Bd. 7, S. 605Scan: Polnische Nationalbibliothek (Polona) · gemeinfrei

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