Abortus, Fehlgeburt (auch Unrichtiggehen, Umschlag, fausse-couche), die Geburt eines unreifen Kindes in den ersten 28 Wochen (7 Monaten) der Schwangerschaft. Dieses Kind (unreife Frucht, unreifer Fötus oder Embyro), welches entweder chon tot zur Welt kommt oder doch sehr bald nach Geburt stirbt, besitzt noch nicht die Fähigkeit eines selbständigen Lebens. Erst von der 28. Woche an vermag die halb 58 Frucht unter günstigen Umständen außerhalb des mütterlichen Organismus fortzuleben. Von dieser Zeit an erhält die vorzeitige Unterbrechung der Schwangerschaft den Namen Frühgeburt (s. d.). Am häufigsten kommt der A. in den ersten drei Monaten der Schwanger1 vorzu 1 im dritten Monate vor; er kann rigens selbst bald nach der Empfängnis erfolgen. Besonders häufig abortieren Frauen zu der Zeit, wo im nichtschwangern Zustande die Menstruation eingetreten wäre. Vom vierten Schwangerschaftsmonate an werden die Fehlgeburten seltener, und zwar um so mehr, je weiter die Schwangerschaft in ihrer Dauer vorrückt; nur AnSi Monat scheint wieder mehr zur vorzeitigen Ausstoßung der Frucht geneigt zu sein. Die Ursachen des A. liegen zunächst entweder im mütterlichen Körper, oder im Ei (Frucht), oder es sind äußere Einflüsse. Bewirkt wird eine Fehlgeburt durch alle Umstände, welche die Lerbmn unmittelbar oder mittelbar töten oder die Verbindung derselben mit dem mütterlichen Körer schwächen oder aufheben. Von den bedeuten-Dern allgemeinen und örtlichen Krankheiten der Mutter sowie von den angeborenen und erworbenen Abnormitäten des Cies und der st, w. abgesehen, sind es vorzüglich folgende Einflüsse, welche den A. hervorrufen, und deshalb von den Schwangern, besonders in den ersten drei Monaten der Schwangerschaft streng gemieden werden müssen: heftige Erschütterungen des mütterlichen Körpers Durch Stöße, Sprünge, Fall, 2eben Tanzen, Fahren, roh ausgeübten 100 N „Heben und Tragen schwerer Lasten, Brechen), Mißbrauch erregender Speisen und Getränke, zu lange fortgesetztes Fasten, Nachtwachen, geistige AWne Gemütserschütterungen, starkes Schnüren, Mißbrauch allgemeiner Bäder, Purganzen, harnvermehrende und sog. fruchtabtreibende Arzneimittel. Den absichtlich und widerrechtlich herbeigeführten A. nennt man Abtreibung (s. d.). Als eigentümliche Vorboten des A. gelten folgende Symptome: öfteres Frösteln mit darauffolgender Hitze, allgemeine Mattigkeit, Gefühl von Schwere in den Gliedern, Schwindel, Anwandlungen von Ohnmacht, Herzklopfen, Schlaflosigkeit, trübe Gemütsstimmung, Appetitlosigkeit, Dehnen und Ziehen in der Lenden⸗ und Leistengegend, Spannen und Büute im Kreuze, Abgang von Flüssigkeit oder Blut aus den Geschlechtsteilen. Zeigen sich diese Vorboten, oder haben Frauen, die schon einmal oder gar mehrmals abortierten, den Zeitpunkt in ihrer jetzigen Schwangerschaft, in Eluehunt sie bei frühern Chwangerschaften eine Fehlgeburt machten, erreicht, so müssen 0 die strengste Ruhe des Körpers und Geistes bei horizontaler Lage im Bette und mäßiger Temperatur des Zimmers beobachten und sich aller aufregenden Speisen, Getränke und Arzneien enthalten. Nach erlittenem A. bedürfen die Frauen, da sie sich in der Regel sehr angegriffen und geschwächt fühlen, noch einer en Nachsorgsamen Pflege und sollen, um bleibenden Nachteilen vorzubeugen, mindestens acht Tage das Bett 149 Dabei muß die Kost reizlos, leicht verdauich, aber nährend sein. Überhaupt haben sich die Frauen nach einer Fehlgeburt genau ebenso zu veralten, wie im Wochenbett, wenngleich sie 43 als nach einer richtigen Geburt zur gewohnten Lebens-A. . ½½½ dürfen. über den künstlichen A. s. Frühgeburt.