FeedGeburt
TierreichBrockhaus 1882

Geburt (bei Haustieren). Die Trächtigkeit dauert im Mittel bei Stuten 340 Tage, bei Kühen 285 Tage, bei Schaf und Ziege 144 Tage, bei Sauen 120 Tage, bei der Hündin 63 Tage. Während dieser Zeit wird das im Mutterleibe befindliche junge Tier reif, um am Ende der Tragzeit durch die G. einem selbständigen Leben zugeführt zu werden. Der nahen G. geht ein Einfallen der Kruppenmuskeln, Schwellung der Scham, Aufstehen der Schamspalte, Schleimabfluß aus den Geschlechtsteilen, Anschwellung des Euters und Vorhandensein von Milch in denselben voran. Die Frucht selbst wird durch heftige Zusammenziehungen des Nan keunt vo die sog. Wehen, ausgestoßen. an kennt vorbereitende, treibende und erschütternde Wehen. Die vorbereitenden Wehen bringen den Muttermund des Fruchthalters zum Offnen. Die Wehen treiben das in den Eihäuten eingehüllte Junge durch die vordern Geburtswege des Muttertiers; beim Durchtritt durch letztere platzen die Fruchthüllen, das Fruchtwasser fließt ab, macht die Scheide schlüpfrig, und so kann das junge Tier leicht geboren werden. Das Muttertier, welches während der Treib⸗ und der erschütternden Wehen meist liegt, erhebt sich, nachdem die G. erfolgt ist, dabei reißt die Nabelschnur (selten und bei kleinern Tieren wird sie auch von der Mutter zernagt). Die eigentliche Geburtszeit währt bei Pferden 5—30 Minuten, bei der Kuh 15—60 Minuten, bei Schaf und Schwein 16—30 Minuten. Viel länger dauert aber die Eröffnung des Gebärmuttermundes. Deshalb vergehen vom Eintreten der ersten Wehen bis zur vollendeten G. beim Pferd 4—6 Stunden, bei der Kuh 3—4 Stunden, beim Schaf 2½ —6 Stunden, bei der Hündin 4—10 Stunden im Mittel. Eine Viertelstunde bis eine halbe Stunde nach der G. gehen durch Einfluß der sog. Nachwehen die zurückgebliebenen Cihüllen (Nachgeburt) ab. Lösen sich die Nachgeburtsteile nicht innerhalb dieser Zeit, wie es der Norm nach sein soll, so werden sie bis dreimal 24 Stunden nach der G. ausgestoßen; gehen sie auch bis zu dieser Zeit nicht ab, so werden sie ten Lace nuch der o. bis zum neunten oder Lemban age nach der G. von der Fruchthalterschleimhaut getrennt und ausgeschieden. Zum Abeiternlassen der Nachgeburtsteile bei Haustieren soll man es nie kommen lassen.

Brockhaus’ Conversations-Lexikon. Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie13. Aufl., Leipzig: Brockhaus 1882–1887 · Bd. 7, S. 622Scan: Polnische Nationalbibliothek (Polona) · gemeinfrei

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