Geburt (lat. partus, frz. accouchement) nennt man 508 Me Vorgang, durch welchen die Leibes—⸗ frucht des Menschen oder eines Säugetiers aus dem mütterlichen Körper an die Außenwelt gelangt. Die G. beginnt regelmäßigerweise, sobald die Frucht hinlänglich entwickelt ist, um außerhalb des Mutterleibes ihrer Bestimmung vollkommen entsprechend fortleben zu können. Die menschliche Frucht ist in der 40. Woche nach der Empfängnis reif. Zu dieser Zeit nun, und zwar in der Mehrzahl der Fälle nachts zwischen 12 und 3 Uhr, fängt der Fruchthalter an sich zusammenzuziehen, was sich dem Gefühle der Schwangern durch Schmerzen ankündigt, die sich von der Kreuzgegend nach dem untern Teile des Bauchs hin erstrecken und, wie die Zusammenziehungen selbst, anfangs nur mäßig, vereinzelt und von kürzerer Dauer sind, allmählich aber immer heftiger, häufiger und anhaltender werden. Wegen dieser mit ihnen verbundenen Schmerzen werden die Zusammenziehungen des Fruchthalters bei der G. Wehen genannt. Sie beginnen von dem obern geschlossenen Teile des Fruchthalters und drängen dadurch die Frucht, die noch von den Eihäuten und den darin enthaltenen Flüssigkeiten (s. Fötus) umgeben und gewöhnlich mit ihrer Längsachse in der Längsachse des Fruchthalters gelegen ist, nach dem untern offenen Teile desselben, dem Mutterhalse und Muttermunde, der dadurch erweitert und zum Durchgange der Frucht vorbereitet wird. Die Eihäute, durch die Flüssigkeit und den nachfolgenden Kindeskörper herabgedrängt, bilden im Muttermunde eine angespannte elastische Blase, welche zur allmählichen Erweiterung des Muttermundes viel beiträgt. Diese Blase, die nur in manchen Fällen künstlich geöffnet werden muß, zerreißt t würd (Blasen⸗ oder Wassersprung); die Fassigteit wird entleert, und der vor der Offnung liegende Teil des Kindes (in den meiten Fällen der Kopf desselben) tritt nun in den uttermund ein. Hiermit ist die erste Periode der G., die sog. Eröffnungsperiode, während welcher die weichen Geburtsteile eröffnet und für den Durchtritt des Kindes vorbereitet werden, beendet und es beginnt der zweite Geburtsabschnitt, die sog. Austreibungsperiode, während welcher die Frucht durch die Geburtswege hindurchgetrieben und endlich ausgestoßen wird. Durch die nachdrängenden Wehen wird das Kind immer weiter vorgeschoben, und daß dies nur sehr allmählich geschieht, hat seine Ursache zum Teil in der eigentümlichen Gestalt des gekrümmten Kanals, den der untere Teil des weiblichen Beckens (s. d.) darstellt. Der Durchschnitt desselben ist zwar überall oval,‚ aber der größte Durchmesser dieses Ovals hat an verschiedenen Stellen des Kanals eine verschiedene Richtung. Nun hat zwar auch der Körper des Kindes an den Stellen, wo er am umfänglichsten, nämlich am Kopfe und in der Gegend der Schultern und Hüften, eine ovale Gestalt, der größte Durchmesser liegt aber wiederum verschieden: am Kopfe von vorn nach hinten, an Schultern und Hüften von rechts nach links. Überdies ist der Beckenkanal nur gerade so weit, daß das Kind bloß dann in ihn hineinpaßt, wenn die Teile seines Körpers so gestellt sind, daß ihr größter Durchmesser genau in die Richtung des größten Durchmessers der verschiedenen Stellen des Kanals fällt. Mit andern Worten: das Kind muß bei seinem Durchgang durch jenen Kanal, während es in gekrümmter Lage vorwärts geschoben wird, zugleich auch immer etwas um seine Längsachse gedreht werden, sodaß es auf diesem Wege gewissermaßen eine Spirallinie beschreibt. Auch die äußern Geburtsteile setzen dem Austritt des Kindes noch ein und zwar oft nicht geringes Hindernis entgegen, indem sie dabei um ein Beträchtliches über ihre gewöhnliche Weite ausgedehnt werden müssen, sodaß sie mitunter selbst Verletzungen erleiden. Es ist somit eine in dem Baue des menschlichen Weibes begründete Notwendigkeit, daß das Gebären bei ihm nur langsam und immer mit einer gewissen Schwierigkeit erfolgt, während es bei den Tieren im allgemeinen infolge ihres geräumigen Beckens leichter und schneller vor sich geht. Nachdem der Fruchthalter das Kind selbst auf die angegebene Weise ausgetrieben hat, entleert er noch diejenigen Organe, welche vorher zur Ernährung und zum Schutze des Fötus dienten, aber schon während der G. des Kindes gewisse Veränderungen erlitten haben, nämlich den sog. Mutterkuchen und dessen Anhängsel, die durchrissenen Eihäute und einen Teil des Nabelstrangs (dritter Zeitraum der Geburt, sog. Nachgeburtsperiode). Dieser Reste seines frühern Inhalts, welche zusammengenommen Nachgeburt genannt werden, entledigt sich der Fruchthalter durch neue, ebenfalls mit Schmerzen verbundene Zusammenziehungen, die zunächst den Mutterkuchen von der Innenfläche des Fruchthalters vollends lostrennen, wobei aus den mndahn sode Gefäßen etwas Blut ergossen wird,, und ihn sodann nebst seinen Anhängseln ausstoßen, worauf der Fruchthalter sich selbst allmählich noch weiter zusammenzieht Dieser Abgang der Nachgeburt erfolgt meistens innerhalb einer halben bis ganzen Stunde nach der G. des Kindes; damit ist der Geburtsvorgang beendet und es beginnt nun das Wochenbett (s. d.). Das Gebären selbst ist demnach an und für sich ein physiol. Prozeß, d. h. eine Verrichtung des weiblichen Körpers, die in seiner Natur und Bestimmung begründet liegt. Zu dem 2 Backen und Verlaufe der G. gehört aber, daß das Becken und die äußern Geburtsteile der Mutter regelmäßig gebaut seien, daß die Größe der die Le der Weite des Beckens entspreche, und daß die Lage der Frucht den Austritt durch dasselbe verstatte. Sind diese Bedingungen erfüllt und tritt sonst kein störendes Moment ein, so verläuft die G. verhältnismäßig leicht, wenn auch nicht ohne Schmerzen, in einer Zeit von 6—12 Stunden. Sie kann jedoch eines viel längern Zeitraums und viel bedeutenderer Anstrengung zu ihrer Vollendung bedürfen, ohne regelwidrig zu werden, z. B. wenn das vorgerückte Lebensalter der Mutter eine größere Straffheit der Fasern derselben bedingt, sodaß die Erweiterung des Muttermundes nicht so schnell erfolgt, wobei freilich auch die Schmerzen gesteigert werden. Selbst wenn eine oder mehrere jener Bedingungen nicht erfüllt sind, wird der Widerstand, den die G. dadurch findet, noch oft durch geduldiges Abwarten der Naturhilfe überwunden, z. B. bei unregelmäßig gebautem Becken der Mutter oder bei ungünstiger Lage des Kindes. Ist dies jedoch der Natur nicht möglich, oder erfordern anderweite Umstände die Beschleunigung der G., so muß die Geburtshilfe (s. d.) einschreiten und eine künstliche G. vermitteln. Andere bei der G. vorkommende Unregelmäßigkeiten beziehen sich auf die Länge der Zeit, welche die Frucht im Körper der Mutter eingeschlossen gewesen ist. Von diesem Gesichtspunkte aus nennt man eine G., durch welche eine Frucht von noch nicht 17 Wochen, die also noch nicht lebensfähig ist, zur Welt gebracht wird, eine Fehlgeburt. (S. Abortus.) Erfolgt die G. zwischen der 17. und 28. Woche, so nennt man sie eine unzeitige G. (partus immaturus), bei welcher ebenfalls das Kind noch nicht lebensfähig ist. Eine Frühgeburt (s. d.) findet statt, wenn das Kind zwischen der 28. und 36. Woche der Sewongerschuft zur Welt gebracht wird, zu welcher Zeit es zwar noch nicht reif, aber doch lebensfähig ist und oft durch sorgfältige Pflege noch erhalten wird. Ob es eine Spätgeburt (partus serotinus oder retardatus) in dem Sinne gebe, daß die G. nach einer länger als 40 Wochen dauernden Schwangerschaft eintrete, ist sehr zweifelhaft, zumal da die Mutter, auf deren Angabe die Berechnung der Schwangerschaftsdauer sich hauptsächlich gründen muß, über die Zeit der Empfängnis sich selbst leicht tääuschen kann. Der Schein einer zu späten G. wird aber bisweilen dadurch hervorgebracht, daß die Dauer des Geburtsvorgangs selbst sich bis zu zwei Wochen und vielleicht noch länger ausdehnen kann. Die Ausdrücke Kopfgeburt, Hinterhauptsgeburt, Fußgeburt u. s. w. werden gebraucht, um anzugeben, welcher Teil des Kindes bei der G. desselben vorausgeht und zuerst an die Außenwelt gelangt, wohingegen die Ausdrücke Mißgeburt (s. d.), Zwillings⸗, Drillingsgeburt u. s. w. sich nicht auf den Gebuxtsvorgang, sondern auf das Geborene beziehen. Daß sich bei den vielen verschiedenartigen Vorgängen, welche die G. mit sich führt, für den Arzt, schon mit Ausschluß der ganzen Geburtshilfe in engerm Sinne, in diätetischer und therapeutischer Hinsicht ein weiter Wirkungskreis darbietet, liegt am Tage. Allein auch dem gerichtlichen Zweige der Medizin werden oft Untersuchungen über Geburten, z. B. über dagewesene Schwangerschaft, über Alter eines Kindes, uber die Zeit, wann die G. stattgefunden hat u. dgl., vorgelegt, die in vielen Fällen mit den größten Schwierigkeiten verknüpft sind. Litteratur: f. unter Geburtshilfe.