Gelehrte Bank, in richterlichen Kollegien, in denen die adeligen und bürgerlichen Beisitzer getrennt saßen, Bezeichnung für die Gesamtheit der letztern.
Brockhaus’ Conversations-Lexikon. Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie13. Aufl., Leipzig: Brockhaus 1882–1887 · Bd. 7, S. 710Scan: Polnische Nationalbibliothek (Polona) · gemeinfrei