Generalgouverneur, in Rußland ein General, welcher an der Spitze eines der großen Militärbezirke steht; in Deutschland ein General, der in Kriegszeiten oder bei drohenden Unruhen den Oberbefehl über alle in einem bestimmten Gebiet vorhandenen Streitkräfte hat.
Brockhaus’ Conversations-Lexikon. Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie13. Aufl., Leipzig: Brockhaus 1882–1887 · Bd. 7, S. 752Scan: Polnische Nationalbibliothek (Polona) · gemeinfrei