Gouvernement (frz.), Regierung, Regierungsgewalt. (S. auch unter Gouverneur.) Gonverneur (rz.) heißt der oberste Militärbefehlshaber einer Haupt⸗ und Residenzstadt oder einer Festung ersten Ranges. Derselbe hat einen Gouvernementsstab, bestehend aus einem Adjutanten, Platzmajor (bei Festungen Artillerie- und Ingenieuroffizier vom Platz), Garnisonsauditeur, Stabsarzt und anderm Personal. Der Wirkungskreis eines G. umfaßt die allgemeinen Garnisonverhältnisse, den Wachtdienst, die Aufrechterhaltung. der Ordnung, Beseitigung von Unruhen und bei Festungen die Verteidigung im Kriege. G. ist auch der Titel des Statthalters einer Provinz oder einer Kolonie, welche danach oft Gouvernement heißt, wie früher in Frankreich und noch jetzt in Rußland (S. Gubernija.) In den Einzelstaaten der nordamerik. Union heißt G. (Governor) der höchste Staatsbeamte, dem verfassungsmäßig die vollziehende Gewalt übertragen ist. Die G. werden überall durch die qualisizierten Wähler des Volks ernannt, mit Ausnahme von Südearolina, wo bisher die beiden Häuser der Volksvertretung den e G. wählten. In einer großen Anzahl Staaten gibt es auch einen Vizegouverneur (Lientenaut Go-d vernor), der gewöhnlich ex officio den Vorsitz im Senat führt. — Die militärischen Erzieher der Prinzen und in gleichem Sinne die nächsten Aufseher der Zöglinge in einigen Militärerziehungsanstalten werden ebenfalls G. genannt.