Gengenbach (Pamphilus), ein baseler Bürger, dessen Leben noch im Dunkel liegt, entfaltete von 1509—22 als Drucker und Dichter eine ungemeine Rührigkeit. Er schrieb Meisterlieder, histor. Gedichte, Büchlein, Erzählungen und Schauspiele und darf als der erste namhafte Dramatiker des 16. Nabch. betrachtet werden. Anfänglich ein eifriger Anhänger Psterreichs, stellte er sich später entschieden auf die Seite der Reformation, in deren Gang er mit seinen satirisch-polemischen Schriften erfolgreich eingriff. Seine Mamatischen Sachen nannte er Fastnachtsspiele (& Die zehn Alter der Welto, (Der Rollhart »,Die Gauchmatt der Buhler »), aber sie haben einen durchweg ernsten Charakter. Eine Geamtausgabe seiner meist sehr selten gewordenen Schriften lieferte Goedeke (Hannov. 1856). engler (Heinr. Gottfr.), deutscher Rechtshistoriker, geb. zu Bamberg 25. Juli 1817, besuchte das Gymnasium seiner Vaterstadt und widmete sich dann an den Universitäten zu Würzburg und Heidelberg dem Studium der Rechte. Nachdem G. 1842 mit der Dissertation «Die strafrechtliche Lehre von den Verbrechen der Vergiftungv (Bamb. 1842 —43) zu Erlangen promoviert hatte, habilitierte er sich daselbst 1843 als Privatdocent des deutschen Rechts auf Grund der Arbeit: „De morgengaba secundum leges antiquissimas Germanorum (Bamb. 1843), wurde 1847 zum außerord. und 1851 zum ord. Professor der Rechte daselbst befördert. Seine Vorlesungen erstrecken sich auf deutsche Rechtsgeschichte, deutsches Privatrecht, Handels- und Wechselrecht, sowie auf das bayr. Civilrecht. Von seinen größern wissenschaftlichen Schriften sind zu nennen: „Lehrbuch des deutschen Privatrechts v (2 Bde., Erlangen 1854-62), „Das deutsche Privatrecht in seinen Grundzügen für Studierende erörterth (Erlangen 1856; 3. Aufl. 1876), «Deutsche Stadtrechte des Mittelalterso (Erlangen 1852), „Codex juris municipalis Germaniae medii aevio (Bd. 1, Erlangen 1863), 4German. Rechtsdenkmälerv(Erlangen 1875), Deutsche Stadtrechtsaltertümero (Erlangen 1882); von seinen kleinern sind zu erwähnen: Des Schwabenspiegels Landrechtsbuch (mit Wörterbuch, Erlangen 1851; 2. Aufl. 1875), über Aneas Sylvius in seiner Bedeutung für die deutsche Rechtsgeschichtes (Erlangen 1860), „Rechtsaltertümer im Nibelungenliedes (Nürnb. 1861), Das Hofrecht Burchards von Wormsv (Erlangen 1859). enial (lat.), Genie (s. d.) bekundend; Genialität, schöpferische Geistesthätigkeit. enick, s. Nacken.