FeedGeib (Karl Gust.)
Recht & StaatBrockhaus 1882

Geib (Karl Gust.), hervorragender Kriminalist, geb. 12. Aug. 1808 zu Lambsheim in der bayr. Rheinpfalz, studierte 1827—31 in Heidelberg, München und Bonn, und ging nach kurzer Praxis 1832 uals Beamter der für den jungen König Otto ernannten Regentschaft nach Griechenland; 1834 6 kehrte er jedoch mit von Maurer nach Deutschland „ zurück, wurde 1836, ohne vorher Privatdocent geie wesen' zu sein, außerordentlicher Professor der Rechtswissenschaft in Zürich. Im J. 1842 wurde er daselbst ordentlicher Professor für Strafrecht und g, Civilprozeß; 1851 folgte er einem Rufe nach Tüel bingen, wo er eine einflußreiche Lehrthätigkeit ausn übte. Er starb daselbst 23. März 1864. histor. Rechtswissenschaft, welche durch seine beiden Hauptwerke: die (Geschichte des röm. Kriminalprom zesses bis zum Tode Justiniansy (Lpz. 1842) und das r: Unvollendete 4Lehrbuch des deutschen Strafrechtso (2 Bde., enthaltend Geschichte und allgemeinen Teil, in Lpz. 1862—63), bedeutend bereichert wurde. Von seiu- nen andern Schriften sind zu nennen: Darstellung des Rechtszustandes in Griechenland während der türk. Herrschaft und bis zur Ankunft König Ottos I.v (Heidelb. 1835), «Die Reform des deutschen Rechtslebenso (Lpz. 1848), sowie zahlreiche Abhandlungen in den Jahrgängen 1836—39, 1840, 1845 und 1847 des «Archivs des Kriminalrechts ».

Brockhaus’ Conversations-Lexikon. Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie13. Aufl., Leipzig: Brockhaus 1882–1887 · Bd. 7, S. 679Scan: Polnische Nationalbibliothek (Polona) · gemeinfrei

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