Genußschein (frz. action de jouissance) heißt dasjenige Dokument, welches bei einigen Aktienvereinen, namentlich österr.-ungar. Eisenbahngesellschaften, dem Eigner einer getilgten Aktie auch für die Zukunft den Genuß der etwaigen Superdividende sichert, des über den in solchem Falle prälimitierten Minimalzins der Aktien hinausgehenden Gewinnanteils. (S. Aktie und Aktiengesellschaft.) lunter Bäckerbein.
Brockhaus’ Conversations-Lexikon. Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie13. Aufl., Leipzig: Brockhaus 1882–1887 · Bd. 7, S. 790Scan: Polnische Nationalbibliothek (Polona) · gemeinfrei