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Recht & StaatBrockhaus 1882

Germanisten, Bezeichnung erstens für diejeni⸗ * Gelehrten, welche die deutsche Sprach⸗ und Altertumswissenschaft als Fachstudium betreiben, im Gegensatz zu den Romanisten, welche sich den roman. Sprachen zugewandt haben; zweitens diejenigen Rechtsgelehrten, deren Spezialstudium das deutf 9 Recht bildet, während diejenigen, welche das röm. Recht kultivieren, Romanisten genannt werden.

Brockhaus’ Conversations-Lexikon. Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie13. Aufl., Leipzig: Brockhaus 1882–1887 · Bd. 7, S. 849Scan: Polnische Nationalbibliothek (Polona) · gemeinfrei

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