Mommsen (Friedr.), namhafter Jurist, geb. 3. Jan. 1818 zu Flensburg, wurde im Jan. 1848 zum Obergerichtsrat in Schleswig ernannt, fungierte im Winter 1848/49 als Departementschef der Justiz unter der für Schleswig-Holstein damals bestellten agemeinsamen Regierungo und war zugleich 1848—51 Mitglied und in der letzten Zeit Vizepräsident der schlesw.⸗holstein. Landesversammlung. Im J. 1851 begab er sich nach Göttingen, wo er sich als Privatdocent niederließ und später ord. Professor wurde. Ostern 1864 kehrte er nach Schleswig-Holstein zurück und wurde dort Mitglied des Appellationsgerichts in Flensburg. Im J. 1867 wurde er zum Oberappellationsgerichtsrat in Berlin und 1868 zum Präsidenten des neugebildeten evang.⸗luth. Konsistoriums in Kiel, daneben 1879 zum Kurator der Universität Kiel und 1884 zum Mitglied des Staatsrats ernannt. Von seinen jurist. Arbeiten sind zu nennen: Beiträge zum Obligationenrechte (3 Bde., Braunschw. 1853—55), Erörterungen aus dem (Entwurf eines deutschen Reichsgesetzes über das Erbrecht nebst Motiven (Braunschw. 1876).