Geschäftsstil, der bei Geschäften in öffentlichen oder Privatangelegenheiten gewöhnliche Stil. Er zerfällt in den höhern G. (Kanzleistil) für alle öffentlichen Verhandlungen der Regierung und der Gerichte und in den niedern G. für alle Privatverhandlungen, welche ohne Einmischung der Obrigkeit abgemacht werden können, wie Anzeigen, Zeugnisse, Quittungen u. s. w.
Brockhaus’ Conversations-Lexikon. Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie13. Aufl., Leipzig: Brockhaus 1882–1887 · Bd. 7, S. 867Scan: Polnische Nationalbibliothek (Polona) · gemeinfrei