Formalien (juristisch) sind die Formen, in welchen sich ein Rechtsgeschäft oder ein Prozeß bewegt. Man darf unter ihnen nicht «Unwesentlichkeitenv, wie dies öfters im vulgären Sprachgebrauch geschieht, verstehen, sondern an ihre Beobachtung ist meistens die Rechtsgültigkeit des Rechtsaktes, für den sie verfügt sind, gebunden. Wichtig sind z. B. F. eines Testaments, der Appellation u. dgl.
Brockhaus’ Conversations-Lexikon. Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie13. Aufl., Leipzig: Brockhaus 1882–1887 · Bd. 7, S. 6Scan: Polnische Nationalbibliothek (Polona) · gemeinfrei