Geschäftsträger (Chargé d'affaires), ein Gesandter, welcher nur bei dem Minister der Auswärtigen Angelegenheiten, nicht bei dem Souverän oder Staatsoberhaupte selbst akkreditiert ist.
Brockhaus’ Conversations-Lexikon. Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie13. Aufl., Leipzig: Brockhaus 1882–1887 · Bd. 7, S. 867Scan: Polnische Nationalbibliothek (Polona) · gemeinfrei