Gestellfrist heißt die Frist, innerhalb deren Waren, welche unter Zollkontrolle stehen, der Zollbehörde gestellt, d. h. zur zollamtlichen Abfertigung vorgeführt werden müssen.
Brockhaus’ Conversations-Lexikon. Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie13. Aufl., Leipzig: Brockhaus 1882–1887 · Bd. 7, S. 919Scan: Polnische Nationalbibliothek (Polona) · gemeinfrei