FeedGrenzzollämter
Recht & StaatBrockhaus 1882

Grenzzollämter heißen die an der Zollgrenze (s. d.) oder doch innerhalb des Grenzbezirks (s. d.) zur Feststellung und Erhebung der Zölle (s. d.) errichteten Amtsstellen. Im deutschen Zollgebiete sind dieselben je nach dem Maß ihrer Abfertigungsbefugnisse entweder Hauptzollämter oder Nebenzollämter erster oder zweiter Klasse. (S. Zollbehörden.)

Brockhaus’ Conversations-Lexikon. Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie13. Aufl., Leipzig: Brockhaus 1882–1887 · Bd. 8, S. 343Scan: Polnische Nationalbibliothek (Polona) · gemeinfrei

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