FeedGestrecktes Feld
Recht & StaatBrockhaus 1882

Gestrecktes Feld, Streichendes Feld, Längenfeld, ein Grubenfeld, das dem Streichen und Fallen einer einzelnen Lagerstätte in einer gesetzlich festgestellten Länge und durch die Vierung bestimmten Breite folgt und die ewige Teufe besitzt. Nach neuerm Berggesetze werden gestreckte Felder nicht mehr verliehen.

Brockhaus’ Conversations-Lexikon. Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie13. Aufl., Leipzig: Brockhaus 1882–1887 · Bd. 7, S. 920Scan: Polnische Nationalbibliothek (Polona) · gemeinfrei

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