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BaukunstBau-Lexikon 1881

Keller, m., frz. caveau, cellier, m., Cave, f., engl. cel-Lar, Cave, ital. cantina, span. cueva, bodega, lat. hypogeum concameratum, caverna, doliarium, cellarium; griech. Nοεν vμρι⁸⁰ον, Heen. Ein guter K. muß Sommer und Winter möglichst gleichmäßige Temperatur bewahren; man legt ihn in der Regel unter dem Wohnhaus od. unter einem Seitengebäude, von Mauern aufgeführt u. gewölbt (gewölbte K.), an, oder er wird im Freien, an Bergen oder in Felsen angelegt (Berg⸗ oder Felsenkeller), wobei aber eine vollkommene Vontilation schwieriger ist als bei solchen unter Gebäuden, da man hier in der Regel in den Umfafsungsmauern Gelegenheit zur Anlage von Kellerfenstern hat. Die Rellertreppe, mindestens 0,35,„ nach Bedarf bis 1½% M. breit, am besten von Stein, wird am bequemsten unter den Stockwerkstreppen angebracht, jedoch wo dieses nicht angeht und bei Kellern, die ihren Eingang direkt von der Straße haben, muß ein Kellerhals gemacht werden, der mit dem Lauf der Treppe parallel steigt. Verschluß durch Fallthüren sollte man möglichst vermeiden. Auch muß man immer darauf bedacht sein, daß der Kellerfußboden noch einige Centimeter über dem höchsten Wasserstand und dem gewöhnlichen Stand des Grundwassers angelegt werde; rathsam ist es dabei, in der Mitte des Kellerfußbodens ein Senkloch auszumauern, in welches sich einiothek Heidelberg DOFC dringendes Wasser sammeln kann; der Kellerfußboden muß hierbei natürlich von den Umfassungswänden nach dem Loch zu etwas abschüssig gemacht und auch für genügenden Abfluß des Wassers vom Senkloch aus gesorgt werden. Aber selbst wenn man vom Grundwasser nichts zu fürchten hat, darf man den Keller nicht zu tief legen, weil sonst zu wenig frische Luft eindringen kann und die in dem Keller aufbewahrten Gegenstände von Moder angegriffen werden; eben so wenig darf man ihn zu hoch legen, weil dann ein bedeutender Temperaturwechsel kaum dadurch zu vermeiden ist, daß man ihn mit hohlen Mauern umgiebt und mit Doppelfenstern versieht. Man muß tiefer gehen, als das Niveau des Grundwassers, so umgebe man Mauern und Fußboden äußerlich mit einem wenigstens 15m. starken Thonschlag und suche außerdem das Grundwasser auf irgendeine Weise abzuleiten. Ueber Beschützung der innern Mauern vor Feuchtigkeit s. d. Art. Feuchtigkeit, Asphalt, Cement u. Isolirung. K. sollten nie anders als mit Eisen oder Stein überdeckt werden; s. d. Art. Balkenkeller. Dunstzüge sind zur Ventilation der K. sehr zweckmäßig, namentlich wo zwei K. unter einander liegen. Die Nähe der Düngergruben ist sorgfältig zu vermeiden. Die Höhe des Kos muß beim Gewölbanfang noch so sein, daß man aufrecht stehen kann. Außer diesen allgemeinen Bestimmungen gelten für K., die besonderen Zwecken dienen, noch folgende Regeln: 1 K. für Speisen, Kartoffeln etc. müssen besonders trocken, dabei hell und sehr gut ventilirt, aber vor Temperaturwechsel geschützt sein. — 2. K. zur Aufbewahrung von Brennmaterialien müssen besonders trocken, luftig und feuersicher sein, auf den Temperaturwechsel kommt wenig an. — 3. Milchkeller dürfen im Winter nie unter 15 R. in der Temperatur sinken, daher man sie hier u. da heizt; auch müssen sie mit Zufluß von frischem Wasser versehen sein. — 4. Weinkeller womöglich ganz finster, aber gut ventilirt; die Treppe bestehe aus einem geradlinigen Arm, die Temperatur sei ziemlich gleichmäßig 8 R. — 5. Bierkeller. In größeren, zum Ablagern der Biere bestimmten Kin darf die Temperatur nie über 5e steigen. Da dieselben ziemlich hoch sein müssen und doch, um das Eindringen der äußern Wärme zu vermeiden, nicht zu Tage gehen dürfen, so wird die Temperatur sehr häufig durch die natürliche Wärme der tieferen Erdschichten höher getrieben, als man wünscht. Zum Theil kann man dies dadurch vermeiden, daß man den K. nicht sehr tief legt, dafür aber das äußere Terrain durch Anwerfen der ausgegrabenen Erde erhöht. Vollkommener jedoch erreicht man den Zweck durch Anlegen von — 6. Eiskellern. Diese müssen natürlich ganz vom äußern Luftzutritt isolirt sein; die Oeffnung, durch welche man das Eis einbringt, wird sofort nach Füllung des K.s durch zwei schwache Mauern, mit Strohausstopfung dazwischen, verschlossen. Die Mauern und Gewölbe selbst macht man möglichst stark, führt sie sehr sorgfältig aus u. umgiebt sie auf allen Seiten mit einem Thon-oder Lehmschlag von genügender Stärke, über welchen noch wenigstens 1½ m. Erde gebracht werden muß, wenn der K.nichtüberbaut ist. Bei Eiskellern für Konditoren, Weinhändler etc., aus denen von Zeit zu Zeit Eis genommen werden soll, mache man den Eingang in Gestalt eines langen Ganges, welcher zwei⸗ oder dreimal durch gut gedichtete Thüren abgeschlossen ist. Vergl. auch d. Art. Eisgrube u. Eishütte. Will man aber das Eis zur Kühlung von Bierkellern benutzen, so legt man den Eiskeller an deren einem Ende, u. zwar mit dem Fußboden ein wenig höher an. Unter den Bierlagern hin pflastert man Rinnen, welche durch Oeffnungen mit dem Fußboden des Eiskellers zusammenhängen. Da nun das Eis in immerwährendem Schmelzen begriffen ist, so wird in den Rinnen immerwährend Wasser von Null Grad ausfließen und die Luft im Bierkeller kühlen. Wo die Erbauung eines Eiskellers oder die Erlangung des nöthigen Eises große Schwierigkeiten macht, SIEIIoTHEE giebt die Hineinleitung der Quelle ein Surrogat für diese Einrichtung. — 7. Holländische Keller. Wo Grundwasser in den K. dringt, mache man ein Rostwerk, belege es mit Bohlen, bringe es in den K. auf das Wasser, mauere darauf einen Boden mit Brüstung von Traß und bringe ihn dann durch Belastung zum Aufliegen auf den Boden des K.s.

Illustrirtes Bau-Lexikon. Praktisches Hülfs- und Nachschlagebuch im Gebiete des Hoch- und Flachbaues, Land- und Wasserbaues, Mühlen- und Bergbaues, der Schiffs- und KriegsbaukunstHrsg. von Oscar Mothes, 4. Aufl., Leipzig und Berlin: Otto Spamer 1881–1884 · Bd. 3, S. 166Scan: Universitätsbibliothek Heidelberg · gemeinfrei

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