Mauerstärke, t. Nachstehende Angaben sind auf Annahme von mittelgutem Material u. dergl. Arbeit basirt, und zwar für Ziegelmauern. Dabei ist zu bemerken, daß, wenn die gefundene Stärke für Ziegel⸗=s ist, sie für Werksteine ½— /s, für lagerhafte Bruchsteine %/ 8, für unregelmäßige %/ — 2s sein muß. Dabei kann man Mauern aus lagerhaften Bruchsteinen nicht wohl Aunter 30 cm., aus unregelmäßigen Bruchsteinen kaum unter 50 em. stark machen; für s selbst stellen sich folgende Maße heraus: A. Ereistehende Mauern:s mindestens ½½ (Höhe), höchstens ½ B. hbei Amfassungsmauern: 3) Bei unbelasteten geraden: 8 wobei! die Länge, n für Werkstein — 12, für Ziegelmauer 10, für Bruchstein 8, für unregelmäßige Bruchsteine ⸗ 6 ist. — b) Bei unbelasteten kreisrunden Mauern mit äußerem Durchmesser D: c) Bei belasteten geraden: 1. Bei nur 1 Geschoß: 2. Bei mehreren Geschossen, wenn die Gebäudetiefe t, die Höhe des obersten Geschossesh genannt wird. ) Wenn das Gebäude keine Mittelmauer hat: für das Obergeschoß. — ß) Wenn das Gebäude eine Mittelmauer hat, können die Mauern schwächer werden, nämlich O. Bei Mittelmauern: Das Weitere muß der Erfahrung überlassen werden. Die Stärke für Mauern, die einen Seitendruck empfangen, s. Unter d. Art. Widerlager.