Außenkelch, s. Hüllkelch. „Außenwerke nennt man diejenigen Werke einer Festung, welche vor dem Hauptwall, aber noch innerhalb des gedeckten Wegs der Hauptumfassung liegen. Ihr Zweck ist es, das Feuer des Hauptwalls zu verstärken, sein Mauerwerk nach außen zu decken und die Verteidigung in die Länge zu bcher Sie dürfen der Feuerwirkung der dahinterliegenden Werke nicht hinderlich werden; der Hauptwall muß daher über die A. hinweg in das Vorterrain wirken können, und beherrscht ense gleichzeitig. 1 den A. rechnet man die Grabenschere, das Ravelin, die Kontregarden, Couvrefacen und Enveloppen; auch wird der gedeckte Weg selbst mit dazu gezählt. Liegen Werke jenseit des gedeckten Wegs, aber so nahe, daß ihre Gräben noch mit dem Hauptgraben kommunizieren, so werden sie äußere Werke genannt. Diezunkte, wie z. B. der Vorstädte, ehuheseg estimmt, oder dienen als Brückenköpfe; gebräuchliche Formen der äußern Werke sind die Tenaillen (Zangen), die Horn⸗ und die Kronenwerke. Während man die Stärke einer Festung Werte suc in der Anlage zahlreicher A. und äußerer Werke uchte, legt die neuere Verteidigung den Hauptaccent auf weitvorgeschobene selbständige Werke; von A. dagegen, welche den heutigen Geschützen gegenüber ihren Zweck nicht mehr in hinreichendem Maße zu erfüllen vermögen, wird nur noch ein beschränkter Gebrauch gemacht.