Steinmetzzeichen, u., 1. auch Ehrenzeichen gen.,frz.signe lapidaire, signe oder estampille, magonnique, engl. toobmark, Monogramm, von den Steinmetzen bes. des Mittelalters auf die von ihnen bearbeiteten Steine aufgearbeitet od. auch als Siegel benutzt; nicht zu verwechseln mit dem 2.ersehzeichen, frz. repere, signe appareil, engl. setting-mark, sign, das man behufs richtiger Versetzung an die Steine macht; s. d. Art Bezeichnung u. Zeichen. Die S. dienten zunächst und zuerst als Monogramm, von den Lohnauszahlern resp. den die Arbeiten Prüfenden erkannt, wer den oder jenen Stein gearbeitet hatte. An griechischen Bauten waren sie bereits üblich, s. Fig. 3241; die in Fig. 3242 dargestellten sind aus Pompeji; die in Fig. 3243 dargestellten von römischen Bauten; auch an altchristlichen Bauten Syriens u. an Sassanidenbauten sind solche Zeichen gefunden worden, ja selbst an persischen und assyrischen Bauten will man sie gefunden haben, was aber nicht genügend erwiesen ist; an byzantinischen, ostgothischen u. longobardischen Bauten kamen ebenfalls derlei Zeichen, meist aber in Buchstabenform, vor. Von frühromanischen Bauten sind die in Fig. 3244 dargestellten entnommen. Aus der Zeit von 1175—1190 sind die in Fig.3247 wiedergegebenen von derSchottenkirche 1295 zu Regensburg; aus der Zeit von 1183—1239 die in Fig. 3245 dargestellten vom Mainzer Dom; Fig. 3246 giebt einige Zeichen der Zeit nach 1239 vom Mainzer Dom: Fig. 3248 sind Zeichen aus der Zeit um 1240 vom Thurme zu Klingeberg, doch kommen einzelne davon, namentlich Kelle, Klöpfel und Schlüssel, auch am Wormser Dom vor, dem die in Fig. 3249 dargestellten entnommen sind, und wo sich außerdem, wie in allen Perioden, auch Buchstaben vorfinden. Der Zeit um 1320 gehören die in Fig. 3250 dargestellten, von der Ostkuppel des Mainzer Doms, an; der Zeit um 1405 einige vom Kreuzgang daselbst, Fig. Fig. zer Dom, 3251; der Zeit von 1482 —1490 die in Fig. 3252 wiedergegebenen von St. Barbara zu Kuttenberg; der letzten Spätgothik die in Fig.3253 dargestellten, der Renaissancezeit die in Fig. 3254 und der Zopfzeit die in Fig. 3255 abgebildeten. Außer der in dieser Reihe erkennbaren Formwandlung od. dem Schwanken zwischen rein geometrischen Figuren, Buchstaben und Darstellungen von Gegenständen, welch letzteres am stärksten in der spätromanischen Au. frühgothischen Zeit erscheint, ist noch zu bemerken, daß die Zeichen in der Römerzeit bis zu 30 onn. groß sind und allmählich immer kleiner werden, daß ferner an Proanbauten, Burgen etc. noch in romanischer Zeit sehr große Zeichen vorkommen. An romanischen Kirchenbauten Sbibliothe Heidelberg 8—10 em., in der Blütezeit der Gothik 5—6 em., in der Spätgothik 1½—6 em., in der Renaissancezeit wieder 7 bis 106cm., in der Zopfzeit 7—12 Cm. An Profanbauten sind sie meist etwas lässiger ausgeführt als an Kirchenbauten, in gothischer Zeit weit sorgfältiger als früher; in der Spätgothik kommen hier und da Zierschläge u. andere kleine Schnörkeleien vor. — Ferner ist zu erwähnen, daß nicht nur in der Renaissancezeit, z. B. an dem um 1570 von Hieronymus Lotter dem Jüngeren aus Leipzig gebauten Rathhaus in Altenburg, sondern auch schon in gothischer Zeit S. in Putz und an Fermriden(marihet kirche zu Leipzig, früher St. Franciscus, 1489) vorkommen; es erklärtsich daraus, daß die Stuckarbeiter u. Ziegelformer den Hütten angehörten, wie auch die Quadermaurer. Bei den Griechen u. Römern kommen sie sehr selten an künstlerischen Bauten u. Bautheilen, mehr an schlichten Mauern etc. vor, also da, wo viele Leute an fast gleicher Arbeit thätig waren und eine Bezeichnung des einzelnen Arbeitsstückes sich deshalb nöthig machte. Bei romanischen Bauten fehlen sie da, wo erwiesenermaßen Mönche als Werkleute thätig waren, erschienen da, wo Laienbauleute wirkten, wenn auch unter mönchischer Leitung. Mit dem Auftreten und Wachsen der weltlichen Bauhütten nehmen die Zeichen überhand. Nach der Reformationszeit finden sie sich immer tseltener, jetzt nur noch da als wirkliche amtliche S., wo die Hütten sich, wenn auch in der veränderten Form der Innung, erhalten haben, so in den Bezirken der Dresdener und der Rochlitzer Innung, der von Wien etc. Einzeln kommt wohl der Fall vor, daß ein Gesell oder ein selbständig etablirter Meister sich willkürlich selbst ein Zeichen entwirft; ein solcher würde aber wohl schwerlich in einer Innung Aufnahme oder bei einem Innungsmeister Arbeit finden. Die eigentliche rituelle Ausbildung und Anwendung fanden die S., wie erwähnt, in den deutschen Bauhütten. In der Blütezeit dieser Institute erhielt der Lehrling, Diener, wenn er ausgelernt hatte, ein Zeichen, ja er konnte es schon erhalten vor Beendigung der Lehre, wenn sein Meister nicht genug zu thun hatte, so daß er ihn wandern lassen mußte (Rochlitzer Hüttenordnung Art. 30). Der Gesell durfte das Zeichen nicht ohne Bewilligung der Hütteändern; wurde er Meister, so bekam er ein anderes Zeichen (der Werkmeister soll das Zeichen zwiffelt schenken Meistern und Gesellen, Art. 25). Zeichen zu kaufen war verboten, nur durch „Ausdienen“ konnte es rechtlich erworben, verdient werden. Bei der Verleihung fand ein Gottesdienst und ein kleiner Schmaus statt, wozu ein Geistlicher und 4Gesellen eingeladen wurden. Ein Gesell, der sein Zeichen nur gekauft hatte, durfte keine Lehrlinge ausbilden; ein Gesell, der sein Zeichen an den Stein anschlug, ehe er besichtigt war, zahlte Strafe; wer etwas Entehrendes that, verlor das Zeichen; das Zeichen eines Meisters, der zu zeitig Lehrlinge zu Gesellen sprach, wurde in die Schelmentafel eingesetzt etc. Kurz das S. war ein hochgeachteter Gegenstand. Man nannte es auch Ehrenzeichen, und es erhielt ein jeder Lehrling, sobald er Wandelgesell wurde, vom Meister oder von der Gesellenschaft der Bauhütte (.. d. 2.) ein solches, welches im Mittelalter zwar nicht nachweislich, aber zuverlässiger in der Renaissance⸗ und Zopfzeit blos aus rechtwinklig zusammengesetzten Linien bestehen durfte (s. Fig. 3256a), während die richtigen Gesellen schiefwinklig zusammengesetzte (p), die Meister Kreislinien (e), die Werkmeister endlich noch Vollkreise (d) führten; doch gab es hiervon so viele Ausnahmen, daß manche Schriftsteller nicht an diese Klassifizirung glauben, ja sogar alte noch lebende Hüttenbrüder, z. B. in Wien, nichts von solchem Unterschied wissen, der allerdings in aber den alten Hüttenordnungen noch nicht erwähnt ist. Aber auch schon in alter Zeit wurde nur von den Haupthütten an den für Verleihung, Entwerfung etc. der Zeichen gegebenen Vorschriften ganzstreng festgehalten. Zu diesen Vorschriften gehörte es z. B., daß jedes Zeichen in den sogenannten Schlüssel, d. h. in das sternförmige (Achtort, Sechsort, Zwölfort etc.) Hauptzeichen derjenigen unter den Haupthütten passen mußte, unter der die verleihende Hütte stand. Wanderte der Gesell in eine Hütte zu, so mußte er den rechtmäßigen Besitz des Zeichens, d. h., daß er wirklich ausgelernt u. sein Zeichen von einer Hütte bekommen hatte, dadurch beweisen, daß er sein Zeichen „stellen und lesen“ konnte, d. h., daß er sofort, wenn ihm der Schlüssel vorgelegt wurde, sein Zeichen in diesen hinein zu passen vermochte und auf die symbolische Deutung, die aus der siotnek Heidelberg DFC Bedeutung der einzelnen Theile des Schlüssels, aus denen das Zeichen zusammengesetzt war, hervorging, wiederzugeben im Stande war. Diese Schlüssel sind, soweit sie noch erhalten sind, Geheimnis der betreffenden Innungen, und es läßt sich daher nicht mit Sicherheit erweisen, ob auch die runden Linien aus den Schlüsseln entnommen sind, aus denen sich namentlich die Zeichen in Fig. 3248 u. einige der in Fig. 3250, 3251 zusammensetzen, welche durch ihre Aehnlichkeit mit Werkzeugenre. so sehr auffallen, findet man hier unter den Gesellenzeichen auch Buchstaben, Geräthe, Handwerkszeug, Herzenre. so führten dagegen manche Meister, z. B. die Roritzer, keinen Kreis, sondern nur Kreuze mit schiefen Ansätzen (Fig. 3257); Matthias von Arras (Fig.3258) hat Winkel u. Zirkel, Peter von Gmünd zu Prag (Fig. 3259) einen Doppelwinkel, Hans von Burghausen zu Landshut zwei sich prüfende Winkel (Fig. 3260) rc Vgl. Friedrich Schneider, „Die Steinmetzzeichen“ (Mainz 1872); B. Grueber: „Ueber Steinmetzzeichen“ (in Rombergs Zeitschr.1876); Redtenbacher im Korrespondenzblatt Fig. 3258. Fig 3259. Fig. 3260. tral⸗-Kommission 1881, dessen überaus werthvolle Arbeit nur daran leidet, daß der Verfasser weder Mitglied einer Freimaurerloge, noch einer Steinmetzinnung ist und daher authentischer Kunde entbehrt. Die Entziehung des Zeichens war und ist eine Ehrenstrafe, konnte und kann auf Zeit oder auf immer geschehen. Dies geschieht z. B. auch wegen Verletzung des Hüttengeheimnisses.