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BaukunstBau-Lexikon 1881

verriegeln, trs. Z., 1. (Zimm.) mit Riegeln (s. d. 2.) versehen, bes. Fachwerkswände; diese nennt man nach der Anzahl der horizontalen Riegelreihen ein⸗, zwei⸗ oder dreimal verriegelte Wände. Nur einmal verriegelt wird eine Wand von 2—2½ m. Höhe; zweimal von 2½ bis 3½ m. Höhe; dreimal von 3½ —5m. — 2. Mittels eines Riegels (f. d. 1.) verschließen.

Illustrirtes Bau-Lexikon. Praktisches Hülfs- und Nachschlagebuch im Gebiete des Hoch- und Flachbaues, Land- und Wasserbaues, Mühlen- und Bergbaues, der Schiffs- und KriegsbaukunstHrsg. von Oscar Mothes, 4. Aufl., Leipzig und Berlin: Otto Spamer 1881–1884 · Bd. 4, S. 422Scan: Universitätsbibliothek Heidelberg · gemeinfrei

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