Glarus, der siebente Kanton der Schweiz, wird im N. und O. von St. Gallen, im S. von Graubünden, im W. von Uri und Schwyz begrenzt und umfaßt ein Areal von 691 akm. Das Land besteht aus einem etwa 45 km langen, nach N. offenen Thale, das im W., S. und O. von hohen felsigen, teilweise vergletscherten Ketten umschlossen wird. . erheben sich die Schwyzer Alpen mit dem rtstock (2715 m), dem Glärnisch (2920 m) und dem Wiggis (2284 m); den Südrand bildet der Hauptkamm der Glarner Alpen mit dem Tödi (3623 m), dem Hausstock (3152 m), von dem nördlich, das Linththal vom Sernf⸗ oder Kleinthal scheidend, die Freiberge mit dem Kärpf (2797 m) vorspringen, und dem Saurenstock (3054 m) im Sardonagebiet, und von diesem erstreckt sich nach N. bis zum Walensee das felsige Mittelalpengebiet der Spitzmeilen (2505 m) und des Mürts enstods (2442 m). Der anze Kanton gehört zum am Ldi e Sein Hauptsluß ist die Linth (s.d.), die am Tödi entspringt und durch den Escherkanal in den Walensee mündet. Rechts geht derselben aus dem Kleinthal die Sernf, links aus dem lieblichen Klönthalersee die Löntsch zu. Direkt in den Walensee mündet die Murg. Der Kanton zählt (1880) 34213 E., worunter 27097 Reformierte, 7065 Katholiken, 7 Israeliten und 44 Andersgläubige. Die Bevölkerung ist alamannischen Stammes und deutscher Zunge. Bei der geringen Ausdehnung des produktiven Bodens reichen Ackerbau und Viehzucht nicht aus, um die Einwohner zu ernähren; gegen 55 Proz. derselben sind deshalb auf Industrie und Handel angewiesen. Von dem Areal entfallen 18 Proz. auf Waldungen, 47 Proz. auf Acker⸗, Wiesen⸗ und Weideland, 7 Proz. auf Gletscher, Seen und Flüsse, 28 Proz. auf Felsen, Schutthalden u. s. w. Während der Ackerbau sich auf die Sohlen der beiden Hauptthäler und die Ebene des Linthkanals beschränkt, wird die Viehzucht vornehmlich auf den Voralpen als Alpenwirtschaft betrieben und liefert besonders den als Schabzieger bekannten Kräuterkäse. Nach der Viehzählung von 1876 zählt der Kanton 9606 Rinder, 399 Pferde, 2957 Schweine, 2003 Schafe, 6935 Ziegen, 814 Bienenstöcke. Die Steinbrüche am Plattenberge bei Enge liefern vorzügliche Tafelschiefer; ein anderer Bruch bei Elm wurde 1881 durch einen Bergsturz verschüttet. Von den wenigen Mineralquellen ist die alkalische Schwefelquelle von Stachelberg (. d.) zu nennen. Als klimatische Kurorte werden namentlich Vorauen und Richisau im Klönthal viel besucht. Der wichtigste merei Weher ist die Baumwollmanufaktur (Spinnerei, Weberei, Bleicherei, Färberei und namentlich Druckerei), welche fast ein Drittel der Bevölkerung ernährt. Auch die Woll- und Seidenindustrie sind nicht unbedeutend. Der Handel, begünstigt durch die 1883 8 ründete Kantonalbank, bringt Tafelschiefer, Habrieger und Baumwollwaren zur Ausfuhr. So rege indes Gewerbfleiß und Handel sind, so ist doch die Bevölkerung teilweise + arm und die Auswanderung ist deshalb eine so starke, daß die Volkszahl sich von 1870 bis 1880 beinahe um 3 Proz. verringert hat. Der zweckmäßigen Regelung der Auswanderung verdanken die drei glarner Gemeinden Neuglarus, Bilten und Neu-Elm im nordamerik. Staate Wisconsin ihre Entstehung, und glarner Handelskolonien finden sich in fast allen großen Städten Europas und auch in den wichtigsten Handelsplätzen der außereurop. Welt. Der wichtigste Verkehrsweg des Ländchens ist die Linie Linththal-Glarus-Zürich der Schweizerischen Nordostbahn, an die sich bei Glarus die Linie Glarus-Weesen der Vereinigten Schweizerbahn und bei Schwanden die Poststraße des Kleinthals anschließen. Mit seinen westl., südl. und östl. Nachbarn ist der Kanton nur durch hohe, nicht fahrbare Pässe, wie Pragel⸗ Klausen⸗ Panixer⸗ und Segnespaß verbunden. Die wichtigsten Ortschaften sind außer der Hauptstadt Glarus Linththal (2301 C.) im Groß⸗ oder Linththal, Elm (s. d.) und Engi im Kleinthal, Schwanden (2335 E.) an der Vereinigung der beiden Thäler, Ennenda (2735 E.), Glarus egenüber, am rechten Linthufer; im Unterlande etstal (2399 CE.), Mollis (2053 C.) und Näfels. Die Verfassung ist rein demokratisch. Gesetzgebende Behörde ist die Landsgemeinde, d. h. die Gesamtheit aller Stimmfähigen, die sich Anchende im Mai in der Hauptstadt versammelt; vollziehende die Standeskommission (neun Mitglieder, von der Landsgemeinde gewählt) und der Rat (je ein Mitglied auf 1000 E., von den Gemeinden gewählt). wischen beiden steht als vorberatende Behörde der dreifache Landrat, welcher aus der Standeskommission, dem Rat und Abgeordneten der Gemeinden, zwei auf ein Ratsmitglied, besteht. Die Amtsauer beträgt drei . Der Der Präsident führt den Titel Landammann. Der Kanton zählt 20 Gemeinden, die sich in 17 polit. Gemeinden oder Wahltagwen teilen. An der Spitze jeder Gemeinde steht ein Gemeinderat von drei bis neun Mitgliedern. eder Tagwen hat einen Vermittler; als höhere Instanzen bestehen ein Civilgericht und ein Kriminalgericht, endlich ein Appellationsgericht von je sieben Mitgliedern. Im J. 1881 betrugen die Einnahmen des Kantons 753016 schn die Ausgaben 789 638 Frs., und einer Landesschuld von 5 802600 Frs. standen Aktiven im Betrage von 5557600 Frs. gegenüber. Die Angelegenheiten der reform. Kirche werden durch die Synode geregelt, die Katholiken stehen unter dem Bistum Chur. . Näfels besteht noch ein Kapuzinerkloster. Höhere Lehranstalten besitzt der Kanton nicht, dagegen ist das Volksschulwesen gut geordnet und es bestehen mehrere treffliche Sekundärschulen. Bei den Rekrutenprüfungen von 1882 nahm G. den siebenten Rang ein. In militärischer Hinsicht gehört der Kanton zum Stammbezirk der 8. Division. Das Wappen ist im roten Felde ein schwarzgekleideter Pilgrim (St. Fridolin). Geschichtliches. Zur Römerzeit zu Rhätien gehörig, wurde das Land schon frühzeitig von Alamannen besiedelt, die um 530 von dem Glaubensboten St. Fridolin zum Christentum bekehrt wurden. Im 9. Jahrh. kam das Thal von G. an das Kloster Säckingen und von diesem 1288 an die Kastvögte desselben, die Habsburger. Mit der neuen Herrschaft unzufrieden, näherte sich das Land den Eidgenossen, deren Bunde es 1352 nach dem Siege auf dem Rautifelde bei Näfels als urchdisgweite Ort mit geringern Rechten beitrat. Durch die zweite Schlacht bei Näfels 1388 errang G. endlich die vollständige Unabhängigkeit von Osterreich; 1395 gelang es ihm, die Gerechtsame des Stifts Säckingen größtenteils abzulösen, 1450 wurde es für seine Hilse im alten Zürichkriege durch einen bessern Bundesbrief belohnt und 1514 erwarb es durch Kauf die Herrschaft Werdenberg als Unterthanenland. Die Reformation, der durch Zwinglis Einfluß 1528—30 der —. — Teil des Ländchens zufiel, verursachte, ohne en Kanton zu trennen, eine Spaltung in zwei getrennte Verwaltungen, die schon früh, namentlich aber gegen das Ende des 18. Jahrh., zu vielen Zwistigkeiten Anlaß gab. Beim Umsturz der alten Eidgenossenschaft 1798 verlor G. die Herrschaft Werdenberg und wurde dem Kanton Linth der Helvetischen Republik zugeteilt. Im J. 1799 wurde das Land von den Kriegsereignissen, namentlich von Suworows Rückzug über den Panixerpaß, schwer mitgenommen. Durch die Mediation 1803 erhielt der Kanton seine Selbständigkeit wieder, nicht aber die Herrschaft Werdenberg, die auch bei der Ianddieeri⸗ alten Ordnung durch die Restauration und die Verfassung von 1814 mit dem neuen Kanton St. Gallen verbunden blieb. Nach dieser Verfassung galten wieder Ge-Reformierte und Katholiken getrenntes Recht, Gericht und Verwaltung. Unter der gemeinsamen Regierung und Landsgemeinde gab es noch eine besondere + und kath. Landsgemeinde, und die Ernennung des Landammanns war zwischen beiden Bekenntnissen gleich geteilt. Aber bei dem wachsenden übergewicht der Reformierten sowohl an Zahl wie an Bildung, Besitz und Steuerkraft war dieses Verhältnis auf die Dauer unhaltbar. Es wurde daher 1836 von der reform. Bevölkerung eine neue Verfassung angenommen, der sich nach heftigem, besonders durch die Geistlichkeit geschürtem Widerstande endlich auch die Katholiken fügten. Durch diese Verfassung, die 1842, 1851, 1866, 1873 und 1880 teilweise revidiert wurde, jedoch in ihren Hauptzügen jetzt noch zu Recht besteht, wurde zwar jeder Konsession die Besorgung ihrer konfessionellen Angelegen-T.enn unter Aufsicht des Staats überlassen, die polit. rennung der Konfessionen jedoch aufgehoben. Im Sonderbundskriege stand G. auf der eidgenössischen Seite. Bei den Abstimmungen über die Revision der eidgenössischen Verfassung 1872 und 1874 stimmte es beidemal mit starker Majorität für die Revision. Vgl. Heer, Der Kanton G.y (St. Gallen 1846).