Goldprobe dient zur Ermittelung des Feingehalts der Goldwaren, sowie zur Wertbestimmung von Goldbarren zum Zweck der richtigen Karatierung. Bei Goldwaren, deren Form nicht zerstört werden darf, ist die Analyse u. einer Probe zur Ausführung der chem. Analyse Ribe wei man verwendet daher eine empirische Probe, welche in den Händen von Sachverständigen Farah. genaue Resultate ergibt. Die G. beruht darauf, daß Legierungen beim Reiben auf der Fläche eines schwarzen Kieselschiefers Striche von dem Goldgehalt entsprechender Farbe geben. Streicht man mit einem goldenen Werkstück über einen solchen Schiefer und Golde man dann Striche mit Nadeln von bekanntem Goldgehalt, so findet man bei der Vergleichung bald die Nadel heraus, deren Strich in seiner Farbe mit dem des Werkstücks übereinstimmt, und da der Goldehalt der Nadel bekannt ist, so ist auch der des erkstücks dem der Nadel gleich. Für die Untersuchung von Goldbarren ist dies Verfahren nicht genau genug und muß durch die chem. Analyse ersetzt werden. Zu diesem Behufe wird von beiden Enden des Barrens eine Probe ausgehauen, davon werden 500 mg genau zur Untersuchung eingewogen, dazu kommt, je nach dem zu erwartenden Goldgehalt, eine wechselnde Menge von Silber, die das 2½fache von der Menge des Goldes betragen muß, und außerdem, je nach dem Kupfergehalt wechselnd, Blei in Mengen, die das 8 —32fache des Goldgewichts ausmachen. Diese Probe wird in einer Kapelle in der — bei Luftzutritt eingeschmolzen und abgetrieben, bis ein reines Silber-Goldkorn idende Bls während das Kupfer durch das sich bildende Bleioxyd verschlackt und von der porösen Kapelle aufgesogen wird. Das aus der Kapelle genommene Korn wird zwischen einem kleinen Walzwerk zu einem Bande gestreckt, dies zu einer Rolle aufgewickelt und in einem Kölbchen mit Salpetersäure gekocht, bis alles Silber gelöst ist. Die saure Flüssigkeit wird abgegossen, das Gold mit Wasser raihen und nach völligem Auswaschen ausgeglüht, wobei das Gold in Form eines zusammenhängenden Röllchens zurückbleibt, dessen Gewicht den Goldgehalt der Probe ergibt.