FeedGostinnoi Dwor (russ.)
Handwerk & GewerbeBrockhaus 1882

Gostinnoi Dwor (russ.), Kaufhalle, Bazar. SGostz, d. i. Gast, bezeichnet in der ältesten Zeit in Rußland den Händler, es ist der Fremde, der Waräger (Normanne), der den Handel vermittelte. Gostjba, d. i. Land⸗(Handels-)Straße. Später wurden nur die aus andern Städten oder Ländern kommenden Kaufleute so bezeichnet, zum Unterschiede vom einheimischen Kaufmann (Kupez). den größern Städten bestanden besondere Höfe (gostinny dwor), in denen die fremden Kaufleute Unterkommen fanden und handelten, hier wurde auch der Zoll erhoben. Im moskauischen Zartume bezeichnete dieses Wort den Großhändler. Der Charakter eines G. wurde vom Zaren verliehen, der G. zahlte eine außerordentliche Steuer und hatte die Handelsgeschäfte für den Hof und die Krone zu besorgen. Sie genossen dafür Handels- und Zollfreiheit im ganzen Lande und unterlagen einzig der Jurisdiktion eines der moskauer Prikasen (s. d.).

Brockhaus’ Conversations-Lexikon. Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie13. Aufl., Leipzig: Brockhaus 1882–1887 · Bd. 8, S. 218Scan: Polnische Nationalbibliothek (Polona) · gemeinfrei

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