Gravieren (frz. graver, engl. engraving), eine Zeichnung, Verzierung oder Schrift in eine läche einschneiden, eingraben, vertiefen oder auf derselben erhaben ausarbeiten. Das G. bezweckt entweder die Ornamentierung von Gegenständen oder die Herstellung von Vorrichtungen, welche zum Abdruck oder Abguß in weichen Massen, sowie zum Druck mit Farbe bestimmt sind. Zu den Gravierungen der erstern Art gehört das G. von Gold-, Silber-, und andern Metallarbeiten, von Waffen, von Eisen- und Stahlwaren, von Elfenbein, Schildpatt, Horn, Perlmutter, Muscheln und Leder, das Schriftenstechen, das G. von Linienteilungen auf mathem. und andern Instrumenten, im weitesten Sinne auch das Ciselieren (s. d.) und Guillochieren (s. d.), das Glasschneiden und Steinschneiden (s. Steinschneidekunst), die Emailgravierung die Holzschneidekunst (s. d.). Die Gravierungen der zweiten Art sind das Stempelschneiden der Medailleure und Münzgraveure (s. Stempelschneidekunst), das Wappen-und Siegelstechen, die Stanzengravierung zur Prägung von Metallknöpfen, Bisouterien, Metalladressen u. s. w., die Gravierung für Buchbinder- und Ledergalanteriearbeiten, das Ausschneiden von Schablonen, die Anfertigung metallographischer Arbeiten, der Kupferstich, Stahlstich, Notenstich u. s. w. Von den zur Ausführung aller dieser Arbeiten dienenden Werkzeugen sind die wichtigsten: die Radiernadel, der Grabstichel, bei welchem man nach Querschnitt und Form der Schneide zahlreiche Arten unterscheidet, Meißel, Bunzen, Schaber und Polierstahl. Der Arbeiter, dessen Beschäftigung das G. ist, wird Gra veur genannt.