Großmeister heißt bei den meisten Orden von alters her der Höchstgebietende; bei den bestehenden Orden wird in der Regel diese Stelle vom Landesherrn bekleidet. Gleichbedeutend war beim Deutschen Orden der Titel Hoch-⸗ und Deutschmeister, Landmeister und Heermeister oder Herrenmeister; letztern Titel führt jetzt das Haupt des preuß. Jo⸗
Brockhaus’ Conversations-Lexikon. Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie13. Aufl., Leipzig: Brockhaus 1882–1887 · Bd. 8, S. 540Scan: Polnische Nationalbibliothek (Polona) · gemeinfrei